Bonität | Handelsregister |

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SailyGroup AG

Unternehmensdaten:

Firmename: SailyGroup AG
Adresse:   Breiter Weg 1A/1B
53797 Lohmar
Landkreis:   Rhein-Sieg-Kreis
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Siegburg
HR-Nummer: HRB 16673

Firmendaten:

Gründung: 06.08.2021 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   AG
Mitarbeiter: 11-50
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Beteiligungsgesellschaften

Firmenzweck:

  Die Wahrnehmung der Funktion einer Führungsholding durch Beteiligung an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland zum Zwecke der Finanzanlage einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung bei derartigen Beteiligungsgesellschaften. Insbesondere bestimmt und koordiniert die Gesellschaft die Geschäftspolitik und -planung der Unternehmen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern und sich an ihnen beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus, insbesondere solche nicht, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.
Schlagwörter:   Geschäftsplanung Unternehmenskoordination Geschäftspolitik Finanzanlage Beteiligungsmanagement Führungsholding

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

10.06.2025   Löschungsankündigung
16.04.2025   Abweisungen mangels Masse Insolvenzen
06.08.2021   Neueintragungen

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Unternehmensinformation der Firma
SailyGroup AG

Die Firmenadresse lautet:
Breiter Weg 1A/1B 53797 Lohmar, Landkreis Rhein-Sieg-Kreis, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 06.08.2021 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Wahrnehmung der Funktion einer Führungsholding durch Beteiligung an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland zum Zwecke der Finanzanlage einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung bei derartigen Beteiligungsgesellschaften. Insbesondere bestimmt und koordiniert die Gesellschaft die Geschäftspolitik und -planung der Unternehmen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern und sich an ihnen beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus, insbesondere solche nicht, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürfen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen SailyGroup AG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist, da ein Insolvenzeröffnungsantrag mangels Masse nach § 26 InsO zurückgewiesen wurde.


Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.

Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird.

Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
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