Bonität | Handelsregister |

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Krone Bau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Krone Bau GmbH
Adresse:   Marianne-Bruns-Str. 7a
01219 Dresden
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 151 68415235
E-Mail: info@krone-bau-gmbh.de
Web: www.krone-bau-gmbh.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Dresden
HR-Nummer: HRB 41598

Firmendaten:

Gründung: 24.06.2021 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Baugewerbe

Firmenzweck:

  Betrieb eines Bauunternehmens und die dazugehörigen Dienstleistungen im Bereich des ingenieurtechnischen und baulichen Dienstleistungsgewerbes.
Schlagwörter:   Bauwesen ingenieurtechnisch baulich Bau Dienstleistungen Bauunternehmen

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

26.02.2025   Löschungsankündigung
29.12.2023   Abweisungen mangels Masse Insolvenzen
21.09.2023   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
24.06.2021   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Krone Bau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Marianne-Bruns-Str. 7a 01219 Dresden, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 24.06.2021 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Betrieb eines Bauunternehmens und die dazugehörigen Dienstleistungen im Bereich des ingenieurtechnischen und baulichen Dienstleistungsgewerbes. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Krone Bau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534 IN 1000/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Krone Bau GmbH, Marianne-Bruns-Straße 7 a, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 41598
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Marbach

- wurde am 21.09.2023 um 15.14 Uhr Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 21672 392, Telefax 0341 21672 332, Email geschäftlich Bjoern.Frische@cms-hs.com zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.


Rechtsbehelfsbelehrung:

|

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.


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