Bonität | Handelsregister |

Lexkom Verlag GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Lexkom Verlag GmbH
Adresse:   Käthe-Kollwitz-Straße 25
14532 Kleinmachnow
Landkreis:   Landkreis Potsdam-Mittelmark
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
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Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 229126

Firmendaten:

Gründung: 05.05.2021 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern

Firmenzweck:

  Produktion, Vertrieb und Handel mit Büchern, Tonträgern, Filmen und Merchandisingprodukten, insbesondere Kleidung und Accessoires sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
Schlagwörter:   Accessoires Produktion Kleidung Merchandisingprodukte Vertrieb Handel Bücher Tonträger Filme

NACE-Branchencodes:

58.1 Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software
58.11 Verlegen von Büchern
58.12 Verlegen von Zeitungen
58.13 Verlegen von Zeitschriften
58.19 Sonstiges Verlagswesen, ohne Software
59.1 Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos
59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
59.12 Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
59.13 Filmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte
59.14 Kinos
59.2 Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
59.20 Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
77.2 Vermietung von Gebrauchsgütern
77.21 Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
77.22 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern
77.3 Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
77.32 Vermietung von Baumaschinen und -geräten
77.33 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
77.34 Vermietung von Wasserfahrzeugen
77.35 Vermietung von Luftfahrzeugen
77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.
82.3 Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
82.30 Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

17.10.2023   Liquidation
25.08.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 25.02.2021 bis zum 31.12.2021
05.05.2021   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Lexkom Verlag GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Käthe-Kollwitz-Straße 25 14532 Kleinmachnow, Landkreis Landkreis Potsdam-Mittelmark, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 05.05.2021 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 25.08.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Produktion, Vertrieb und Handel mit Büchern, Tonträgern, Filmen und Merchandisingprodukten, insbesondere Kleidung und Accessoires sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Lexkom Verlag GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36l IN 5623/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Lottie Seed Pool UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rosenthaler Straße 37, 10178 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lottie Pool GP UG (haftungsbeschränkt)
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 58494
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.10.2023
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