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BATTIEN Invest Barth GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: BATTIEN Invest Barth GmbH & Co. KG
Adresse:   Bornitzstraße 66
10365 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
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Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRA 58482

Firmendaten:

Gründung: 09.01.2017 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  Der Vertrieb und die Vermarktung von verschiedenen Produkten, insbesondere, aber nicht abschließend Modeartikel, Technik, Wohn- und Haushaltsgegenstände, Fahrzeuge und -teile, Sportartikel, Bastel- und Künstlerbedarf, Tickets, Heimwerkerbedarf, Modellbau, Tierbedarf, Babyartikel, diverse Sammlergegenstände, Produkte für Gewerbe und Industrie, Drogerieartikel, Tabakwaren und deren Zubehör, und die Entwicklung von Software und deren Vertrieb.
Schlagwörter:   Sportartikel Fahrzeuge Haushaltsgegenstände Modeartikel Technik Vermarktung Vertrieb

NACE-Branchencodes:

46.1 Handelsvermittlung
46.11 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
46.12 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien
46.13 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln
46.14 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen
46.15 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren
46.16 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
46.17 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.18 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen Waren
46.19 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
46.2 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
46.22 Großhandel mit Blumen und Pflanzen
46.23 Großhandel mit lebenden Tieren
46.24 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
46.3 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.31 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
46.32 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Fisch und Fischerzeugnissen
46.33 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten
46.34 Großhandel mit Getränken
46.35 Großhandel mit Tabakwaren
46.36 Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
46.37 Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
46.38 Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
46.4 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.41 Großhandel mit Textilien
46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen
46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik
46.44 Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln
46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
46.46 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen und medizinischen Hilfsmitteln
46.47 Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
46.48 Großhandel mit Uhren und Schmuck
46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.5 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.50 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.6 Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
46.61 Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
46.62 Großhandel mit Werkzeugmaschinen
46.63 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
46.64 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
46.7 Großhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör
46.71 Großhandel mit Kraftwagen
46.72 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
46.73 Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
46.9 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
47.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art
47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel
47.12 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art
47.2 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
47.23 Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
47.24 Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
47.25 Einzelhandel mit Getränken
47.26 Einzelhandel mit Tabakwaren
47.27 Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
47.3 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen
47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen
47.4 Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
47.40 Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
47.5 Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf
47.51 Einzelhandel mit Textilien
47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
47.53 Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten
47.54 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
47.55 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat
47.6 Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren
47.61 Einzelhandel mit Büchern
47.62 Einzelhandel mit Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf
47.63 Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
47.64 Einzelhandel mit Spielwaren
47.69 Einzelhandel mit Kunst- und Kulturerzeugnissen a. n. g.
47.7 Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder
47.71 Einzelhandel mit Bekleidung
47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
47.73 Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
47.76 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Düngemitteln, Tierfutter und Haustieren
47.77 Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
47.78 Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren
47.79 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
47.8 Einzelhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör
47.81 Einzelhandel mit Kraftwagen
47.82 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
47.83 Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
47.9 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel
47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
47.92 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel mit ausgeprägtem Schwerpunkt
63.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
63.10 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
63.9 Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
63.91 Web-Suchportale
63.92 Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
64.1 Zentralbanken und Kreditinstitute
64.11 Zentralbanken
64.19 Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute
64.2 Beteiligungsgesellschaften und Finanzierungs-Conduits
64.21 Beteiligungsgesellschaften
64.22 Finanzierungs-Conduits
64.3 Treuhand- und sonstige Fonds u. ä. Finanzinstitutionen
64.31 Investmentfonds
64.32 Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten
64.9 Sonstige Finanzierungsinstitutionen
64.91 Institutionen für Finanzierungsleasing
64.92 Spezialkreditinstitute
64.99 Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.
77.3 Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
77.32 Vermietung von Baumaschinen und -geräten
77.33 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
77.34 Vermietung von Wasserfahrzeugen
77.35 Vermietung von Luftfahrzeugen
77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

25.06.2024   Sonstiges Insolvenzen
27.05.2024   Eröffnungen Insolvenzen
25.09.2023   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
09.01.2017   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
BATTIEN Invest Barth GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Bornitzstraße 66 10365 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 09.01.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Vertrieb und die Vermarktung von verschiedenen Produkten, insbesondere, aber nicht abschließend Modeartikel, Technik, Wohn- und Haushaltsgegenstände, Fahrzeuge und -teile, Sportartikel, Bastel- und Künstlerbedarf, Tickets, Heimwerkerbedarf, Modellbau, Tierbedarf, Babyartikel, diverse Sammlergegenstände, Produkte für Gewerbe und Industrie, Drogerieartikel, Tabakwaren und deren Zubehör, und die Entwicklung von Software und deren Vertrieb. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen BATTIEN Invest Barth GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36b IN 5081/23

|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BATTIEN Invest Barth GmbH & Co. KG,
Bornitzstraße 66, 10365 Berlin,
vertreten durch die BATTIEN Capital Management GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Elias Nguyen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 58482
- Schuldnerin -
|

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25.09.2023 beschlossen:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 25.09.2023 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz
Emser Straße 9, 10719 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein Sonderkonto einzurichten.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).



Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.09.2023 ×

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