Bonität | Handelsregister |

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LXP Group GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: LXP Group GmbH
Adresse:   Rheinstraße 3
14513 Teltow
Landkreis:   Landkreis Potsdam-Mittelmark
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 3337 3774140
E-Mail: mail@lxp-group.com
Web: www.lxp-group.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEG1312.HRB35164P
Amtsgericht: Potsdam
HR-Nummer: HRB 35164

Firmendaten:

UID-Nummer: DE266872162
Gründung: 17.09.2009 (Neueintragung)
Kapital:   868.701,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 2-10
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

Firmenzweck:

  Die Entwicklung, die Vermarktung und der Betrieb von Anlagen zur Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen und die Vergabe von Lizenzen für den Bau und den Betrieb von derartigen Anlagen.
Schlagwörter:   Lizenzen Vermarktung Verarbeitung Anlagenbau nachwachsende Rohstoffe

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Unternehmensinformation der Firma
LXP Group GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Rheinstraße 3 14513 Teltow, Landkreis Landkreis Potsdam-Mittelmark, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 17.09.2009 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 05.04.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Entwicklung, die Vermarktung und der Betrieb von Anlagen zur Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen und die Vergabe von Lizenzen für den Bau und den Betrieb von derartigen Anlagen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen LXP Group GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

6.60 IN 50/25
(Geschäftsnummer)

Amtsgericht Potsdam

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin

LXP Group GmbH, Rheinstraße 3, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Fichter, Lindenstraße 10, 32105 Bad Salzuflen

Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Vermarktung und der Betrieb von Anlagen zur Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen und die Vergabe von Lizenzen für den Bau und den Betreib von derartigen Anlagen

HRB 35164 P

wird auf den am 31.03.2025 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs, ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.

Die Tabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 29.08.2025 bis zum Prüfungsstichtag zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10-12, niedergelegt.

Prüfungsstichtag ist der 26.09.2025.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter sich gegen die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangener Forderungsanmeldungen wendet oder mit dem er eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und / oder ihrem Rang bestritten wird. Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung.

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Die Protokollierung über das Ergebnis der Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchfrist.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe

Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder am vierten Tag nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.

Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu , wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Potsdam, den 03. Juli 2025
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