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dip Verwaltungs-GmbH Dienstleistungen im Personalwesen

Unternehmensdaten:

Firmename: dip Verwaltungs-GmbH Dienstleistungen im Personalwesen
Adresse:   Stuttgarter Straße 108
71332 Waiblingen
Landkreis:   Rems-Murr-Kreis
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEB8534.HRB264492
Amtsgericht: Stuttgart
HR-Nummer: HRB 264492

Firmendaten:

Gründung: 26.03.2002 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften , insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der dip GmbH + Co. KG Dienstleistungen im Personalwesen mit Sitz in 71332 Waiblingen
Schlagwörter:   Handelsgesellschaften Dienstleistungen Geschäftsführung Verwaltung Personalwesen persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligungen

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Passiva — 30.517 €

Eigenkapital 28.579 €
Rückstellungen 1.800 €
Summe Passiva 30.517 €
Detaillierte Bilanzstruktur

Finanzdaten und Jahresabschlüsse

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2008: 1.222 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2009: 327 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2010: -240 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2011: 342 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2012: 450 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2013: 373 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2014: 152 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: -173 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2016: -208 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 35.222 €
  2014: 35.369 €
  2015: 34.344 €
  2016: 35.025 €
  2017: 34.821 €
  2018: 32.878 €
  2019: 31.470 €
  2020: 31.138 €
  2021: 30.517 €

Passiva gesamt: 30.517 €
  Eigenkapital: 28.579 €
  Rückstellungen: 1.800 €

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Unternehmensinformation der Firma
dip Verwaltungs-GmbH Dienstleistungen im Personalwesen

Die Firmenadresse lautet:
Stuttgarter Straße 108 71332 Waiblingen, Landkreis Rems-Murr-Kreis, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 26.03.2002 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 01.08.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften , insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der dip GmbH + Co. KG Dienstleistungen im Personalwesen mit Sitz in 71332 Waiblingen als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen dip Verwaltungs-GmbH Dienstleistungen im Personalwesen erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

6 IN 1149/23
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

dip Verwaltungs-GmbH Dienstleistungen im Personalwesen, Stuttgarter Str. 108, 71332 Waiblingen, vertreten durch die Liquidatorin Mareike Standinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 264492
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht, Voithstraße 22, 70736 Fellbach
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 23.07.2025 ×

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