Bonität | Handelsregister |

ibot-savings UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: ibot-savings UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Alice-Haarburger-Straße 22
72760 Reutlingen
Landkreis:   Landkreis Reutlingen
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEK1101R.HRB167172
Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRB 167172

Firmendaten:

Gründung: 12.02.2021 (Neueintragung)
Kapital:   1,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
Schlagwörter:   Kapitalanlage Unternehmensbeteiligungen Beteiligungen Vermögensverwaltung

NACE-Branchencodes:

70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

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Unternehmensinformation der Firma
ibot-savings UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Alice-Haarburger-Straße 22 72760 Reutlingen, Landkreis Landkreis Reutlingen, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 12.02.2021 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 30.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen ibot-savings UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 163/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157850 eingetragenen aidhere GmbH, ABC-Straße 21, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Henrik Emmert und Herrn Dr. Tobias Mathis Lorenz



Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg


werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für die Überwachung des Insolvenzplanes wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.


Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.08.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Die Vergütung ist ausgehend von der Staffelvergütung nach billigem Ermessen durch das Insolvenzgericht festzusetzen. Im vorliegenden Fall erscheint die beantragte Vergütung von € monatlich angemessen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 15.05.2025 verwiesen.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.


67a IN 163/23
Amtsgericht Hamburg, 15.07.2025
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