Bonität | Handelsregister |

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Immovation Wohnbau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Immovation Wohnbau GmbH
Adresse:   Alte Mühle 13
85051 Ingolstadt
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 8450 3299360
E-Mail: t.baumann@immovation-wohnbau.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Ingolstadt
HR-Nummer: HRB 9966

Firmendaten:

Gründung: 09.02.2021 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenzweck:

  Tätigkeiten eines Bauträgers mit den dazu gehörigen Geschäften, Planung, Sanierung und Durchführung von Bauvorhaben auf gesellschaftlichen oder fremden Grundstücken, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung dieser Objekte, Hausverwaltungstätigkeiten sowie Vermittlung von Grundstückskaufverträgen und Immobilienfinanzierungen und Vermögensverwaltung
Schlagwörter:   Vermietung Verkauf Planung Sanierung Bauträger Bauvorhaben

NACE-Branchencodes:

68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

24.07.2025   Abweisungen mangels Masse Insolvenzen
09.02.2021   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Immovation Wohnbau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Alte Mühle 13 85051 Ingolstadt, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 09.02.2021 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Tätigkeiten eines Bauträgers mit den dazu gehörigen Geschäften, Planung, Sanierung und Durchführung von Bauvorhaben auf gesellschaftlichen oder fremden Grundstücken, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung dieser Objekte, Hausverwaltungstätigkeiten sowie Vermittlung von Grundstückskaufverträgen und Immobilienfinanzierungen und Vermögensverwaltung als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Immovation Wohnbau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 236/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Immovation Wohnbau GmbH, Alte Mühle 13, 85051 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Baumann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9966
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warneke, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 70/24 NI/WA D2/3106
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 24.07.2025 ×

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