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ALZARRO Dönerworld GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: ALZARRO Dönerworld GmbH
Adresse:   Wiesenring 5
07554 Korbußen
Landkreis:   Landkreis Greiz
Bundesland:   Thüringen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEY1206.HRB517845
Amtsgericht: Jena
HR-Nummer: HRB 517845

Firmendaten:

Gründung: 19.01.2021 (Neueintragung)
Kapital:   28.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von Teigwaren

Firmenzweck:

  industrielle Produktion von und Groß- und Einzelhandel mit Dönererzeugnissen jeder Art und Zubereitung einschließlich Bestandteilen und Zubehör ohne geographische Begrenzung.
Schlagwörter:   Lebensmittelindustrie Zubereitung Handel Einzelhandel Großhandel Dönererzeugnisse industrielle Produktion

NACE-Branchencodes:

47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel
47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
47.25 Einzelhandel mit Getränken

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 4.066.956 €

Anlagevermögen 2.064.148 €
Umlaufvermögen 2.000.677 €
Summe Aktiva 4.066.956 €

Passiva — 4.066.956 €

Eigenkapital 639.340 €
Verbindlichkeiten 2.251.673 €
EINLAGEN STILLER 1.000.000 €
SONDERPOSTEN MIT 174.044 €
Summe Passiva 4.066.956 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2021: 199.916 €
  2022: 4.066.956 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 4.066.956 €
  Anlagevermögen: 2.064.148 €
  Umlaufvermögen: 2.000.677 €

Passiva gesamt: 4.066.956 €
  Eigenkapital: 639.340 €
  Verbindlichkeiten: 2.251.673 €
  EINLAGEN STILLER: 1.000.000 €
  SONDERPOSTEN MIT: 174.044 €

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Unternehmensinformation der Firma
ALZARRO Dönerworld GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Wiesenring 5 07554 Korbußen, Landkreis Landkreis Greiz, Bundesland Thüringen, Deutschland

Die Firma wurde am 19.01.2021 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 26.03.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister industrielle Produktion von und Groß- und Einzelhandel mit Dönererzeugnissen jeder Art und Zubereitung einschließlich Bestandteilen und Zubehör ohne geographische Begrenzung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen ALZARRO Dönerworld GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

8 IN 202/25

In dem Verfahren über den Antrag d. ALZARRO Dönerworld GmbH, Wiesenring 5, 07554 Gera, vertreten durch den Geschäftsführer Mustafa Demirkürek
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 517845
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

wird der Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 04.07.2025 betreffend die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird gemäß § 21 Abs. 2 InsO wie folgt ergänzt :
Der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dellit wird berechtigt ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und Zahlungen auf betriebsnotwendige Verbindlichkeiten der Schuldnerin zu leisten.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 08.07.2025 ×

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