Bonität | Handelsregister |

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BUDAMAR WEST GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: BUDAMAR WEST GmbH
Adresse:   Bahnhofstraße 18
07545 Gera
Bundesland:   Thüringen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEY1206.HRB517710
Amtsgericht: Jena
HR-Nummer: HRB 517710

Firmendaten:

Gründung: 30.12.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr

Firmenzweck:

  ist die Baulogistik, Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen, Dienstleistungen im Eisenbahnbereich,Personalgestellung.
Schlagwörter:   Personalgestellung Baulogistik Dienstleistungen im Eisenbahnbereich Eisenbahnverkehrsleistungen

NACE-Branchencodes:

53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 5.896.680 €

Anlagevermögen 967.438 €
Sachanlagen 963.388 €
Umlaufvermögen 4.857.539 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.087.327 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 770.212 €
Summe Aktiva 5.896.680 €

Passiva — 5.896.680 €

Eigenkapital 1.567.126 €
Bilanzgewinn 1.516.126 €
Gewinnvortrag 1.493.357 €
Rückstellungen 484.356 €
Verbindlichkeiten 3.821.397 €
Summe Passiva 5.896.680 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: -1.171 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 503.399 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 991.128 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: 22.769 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2020: 25.601 €
  2021: 2.189.654 €
  2022: 5.223.473 €
  2023: 5.896.680 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 5.896.680 €
  Anlagevermögen: 967.438 €
    Sachanlagen: 963.388 €
  Umlaufvermögen: 4.857.539 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 4.087.327 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 770.212 €

Passiva gesamt: 5.896.680 €
  Eigenkapital: 1.567.126 €
    Bilanzgewinn: 1.516.126 €
      Gewinnvortrag: 1.493.357 €
  Rückstellungen: 484.356 €
  Verbindlichkeiten: 3.821.397 €

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Unternehmensinformation der Firma
BUDAMAR WEST GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Bahnhofstraße 18 07545 Gera, Bundesland Thüringen, Deutschland

Die Firma wurde am 30.12.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 06.02.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister ist die Baulogistik, Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen, Dienstleistungen im Eisenbahnbereich,Personalgestellung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen BUDAMAR WEST GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

8 IN 145/25

In dem Verfahren über den Antrag d. BUDAMAR WEST GmbH, Bahnhofstraße 18, 07545 Gera, vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Körös und Maros Voscek
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 517710
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte hww Hermann Wienberg Wilhelm Rechtsanwälte Partnerschaft, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Gz.: 50/51/000301-25

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird der Schuldnerin am 22.07.2025 um 14:30 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird den Vertretern der Schuldnerin allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter RA Rolf Rombach, Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt über.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 22.07.2025


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