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MH Bau & Dienstleistungsunternehmen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: MH Bau & Dienstleistungsunternehmen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Henningsleber Hauptstraße 99
99947 Bad Langensalza OT Henningsleben
Landkreis:   Unstrut-Hainich-Kreis
Bundesland:   Thüringen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail: mh-bau-ug@gmx.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Jena
HR-Nummer: HRB 517699

Firmendaten:

Gründung: 28.12.2020 (Neueintragung)
Kapital:   500,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Baugewerbe

Firmenzweck:

  - Baudienstleistungen, - Mietfahrer, Baumaschinenhelfer, - Entrümpelung, Umzüge, Transport bis zu 3,5 t, - Landwirtschaftliche Tätigkeiten
Schlagwörter:   Transport Baumaschinenhelfer Entrümpelung Mietfahrer Umzüge Baudienstleistungen

NACE-Branchencodes:

01.6 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und nach der Ernte anfallende Tätigkeiten
01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau
01.62 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung und Saatgutaufbereitung

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 30.951 €

Anlagevermögen 24.146 €
Umlaufvermögen 6.805 €
Summe Aktiva 30.951 €

Passiva — 30.951 €

Eigenkapital 14.160 €
Rückstellungen 3.093 €
Verbindlichkeiten 13.698 €
Summe Passiva 30.951 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2021: 15.659 €
  2022: 30.951 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 30.951 €
  Anlagevermögen: 24.146 €
  Umlaufvermögen: 6.805 €

Passiva gesamt: 30.951 €
  Eigenkapital: 14.160 €
  Rückstellungen: 3.093 €
  Verbindlichkeiten: 13.698 €

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Unternehmensinformation der Firma
MH Bau & Dienstleistungsunternehmen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Henningsleber Hauptstraße 99 99947 Bad Langensalza OT Henningsleben, Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis, Bundesland Thüringen, Deutschland

Die Firma wurde am 28.12.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 25.01.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister - Baudienstleistungen, - Mietfahrer, Baumaschinenhelfer, - Entrümpelung, Umzüge, Transport bis zu 3,5 t, - Landwirtschaftliche Tätigkeiten als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen MH Bau & Dienstleistungsunternehmen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

8 IN 54/25
|
In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
MH Bau & Dienstleistungsunternehmen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Henningsleber Hauptstraße 99, 99947 Bad Langensalza OT Henningsleben, vertreten durch den Geschäftsführer Pascal Soika
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 517699
- Schuldnerin -
|
Beschluss:

Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung 09.07.2025 kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühlhausen
Untermarkt 17
99974 Mühlhausen/Thüringen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|

Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 09.07.2025 ×

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