Bonität | Handelsregister |

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KICKA GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: KICKA GmbH
Adresse:   Rudolfstr. 112
82152 Planegg
Landkreis:   Landkreis München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2601V.HRB259862
Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 259862

Firmendaten:

Gründung: 07.10.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten

Firmenzweck:

  Fliesenverlegung, Klinkerarbeiten sowie die WDVS Fassadenisolierung.
Schlagwörter:   Bauausführung Dämmtechnik WDVS Klinkerarbeiten Fliesenverlegung Fassadenisolierung

NACE-Branchencodes:

43.11 Abbrucharbeiten

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 311.736 €

Anlagevermögen 11.601 €
Sachanlagen 11.601 €
Umlaufvermögen 300.135 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 277.532 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.603 €
Summe Aktiva 311.736 €

Passiva — 311.736 €

Eigenkapital 95.090 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500 €
eingefordertes Kapital 12.500 €
Sonstige Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzgewinn 82.590 €
Gewinnvortrag 47.027 €
Jahresüberschuß 35.563 €
Rückstellungen 13.402 €
Verbindlichkeiten 203.244 €
Summe Passiva 311.736 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2022: 3.888 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: 35.563 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2022: 332.034 €
  2023: 311.736 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 311.736 €
  Anlagevermögen: 11.601 €
    Sachanlagen: 11.601 €
  Umlaufvermögen: 300.135 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 277.532 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 22.603 €

Passiva gesamt: 311.736 €
  Eigenkapital: 95.090 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
      nicht eingeforderte ausstehende Einlagen: -12.500 €
      eingefordertes Kapital: 12.500 €
      Sonstige Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzgewinn: 82.590 €
      Gewinnvortrag: 47.027 €
      Jahresüberschuß: 35.563 €
  Rückstellungen: 13.402 €
  Verbindlichkeiten: 203.244 €

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Unternehmensinformation der Firma
KICKA GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Rudolfstr. 112 82152 Planegg, Landkreis Landkreis München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 07.10.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 21.10.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Fliesenverlegung, Klinkerarbeiten sowie die WDVS Fassadenisolierung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen KICKA GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1504 IN 2101/25
|
In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
KICKA GmbH, Rudolfstraße 112, 82152 Planegg, vertreten durch den Geschäftsführer Kicka Taulant
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 259862
- Schuldnerin -
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 17.07.2025 um 08:16 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Marsstraße 24, 80335 München, Telefon: +49(89)386679950, Telefax: +49(89)3866799599.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.07.2025 ×

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