Bonität | Handelsregister |

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evoyo GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: evoyo GmbH
Adresse:   Jülicher Straße 72a
52070 Aachen
Landkreis:   Städteregion Aachen
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 241 98093320
E-Mail: kontakt@evoyo.de
Web: evoyo.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER3101.HRB24098
Amtsgericht: Aachen
HR-Nummer: HRB 24098

Firmendaten:

Gründung: 11.09.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von sonstigen Dienstleistungen   
Branchentext:   Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der energetischen Optimierung von Wohnhäusern. Dies beinhaltet u.a. die Beratung von Verbrauchern und Geschäftskunden, die Koordination von Montage- und Wartungsdienstleistungen sowie in diesem Zusammenhang ggf. erforderliche...

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens sind die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der energetischen Optimierung von Wohnhäusern. Dies beinhaltet u.a. die Beratung von Verbrauchern und Geschäftskunden, die Koordination von Montage- und Wartungsdienstleistungen sowie in diesem Zusammenhang ggf. erforderliche Finanzierung, soweit dafür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen (und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin). Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten.
Schlagwörter:   Dienstleistungen Wohnhäuser energetische Optimierung

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
evoyo GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Jülicher Straße 72a 52070 Aachen, Landkreis Städteregion Aachen, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 11.09.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 27.09.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen   

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens sind die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der energetischen Optimierung von Wohnhäusern. Dies beinhaltet u.a. die Beratung von Verbrauchern und Geschäftskunden, die Koordination von Montage- und Wartungsdienstleistungen sowie in diesem Zusammenhang ggf. erforderliche Finanzierung, soweit dafür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen (und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin). Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen evoyo GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 194/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24098 eingetragenen evoyo GmbH, Jülicher Straße 72a, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Obernitz, und Herrn Thomas Nusskern, und Herrn Daan Belgers,



wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

91 IN 194/23
Amtsgericht Aachen, 29.07.2025
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