Bonität | Handelsregister |

Herr Schmöll GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Herr Schmöll GmbH
Adresse:   Lincolnstraße 6
20359 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEK1101R.HRB164435
Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRB 164435

Firmendaten:

Gründung: 08.09.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Cafés

Firmenzweck:

  Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von gastronomischen Unternehmen, Bars, Cafés und vergleichbaren Bewirtungsbetrieben, der Betrieb mobiler Ausschank- und Speisenverkaufswagen, das Catering und die Organisation von Veranstaltungen jeder Art sowie der Abschluss alle hierzu dienlichen Geschäfte und die Erbringung aller mit dem Gesellschaftszweck verbundenen Dienstleistungen.
Schlagwörter:   Ausschank Bewirtungsbetriebe Veranstaltungsorganisation Cafés Bars Catering Gastronomie

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Unternehmensinformation der Firma
Herr Schmöll GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Lincolnstraße 6 20359 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 08.09.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 11.03.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von gastronomischen Unternehmen, Bars, Cafés und vergleichbaren Bewirtungsbetrieben, der Betrieb mobiler Ausschank- und Speisenverkaufswagen, das Catering und die Organisation von Veranstaltungen jeder Art sowie der Abschluss alle hierzu dienlichen Geschäfte und die Erbringung aller mit dem Gesellschaftszweck verbundenen Dienstleistungen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Herr Schmöll GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 250/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 158221 eingetragenen RF Logistics GmbH, gegründet am 02.07.2019, Ballindamm 39 c/o Hyle Advisory GmbH, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robin Carsten Frenzel,

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere Beteiligungen an anderen Unternehmen.

wird wegen Überschuldung heute, am 30.07.2025, um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 24.10.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.


67a IN 250/25
Amtsgericht Hamburg, 30.07.2025
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