Bonität | Handelsregister |

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Agora Personal GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Agora Personal GmbH
Adresse:   Scharnhorststraße 7
44532 Lünen
Landkreis:   Kreis Unna
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2306 9961660
E-Mail: info@agora-personal.de
Web: www.agora-personal.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Dortmund
HR-Nummer: HRB 32147

Firmendaten:

Gründung: 04.09.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige Überlassung von Arbeitskräften

Firmenzweck:

  Personaldienstleistungen.
Schlagwörter:   Personaldienstleistungen

NACE-Branchencodes:

78.10 Vermittlung von Arbeitskräften

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 3.485.909 €

Anlagevermögen 479.252 €
Sachanlagen 479.252 €
Umlaufvermögen 2.988.405 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.009.669 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 978.735 €
Summe Aktiva 3.485.909 €

Passiva — 3.485.909 €

Eigenkapital 375.692 €
Bilanzgewinn 350.692 €
Gewinnvortrag 183.203 €
Jahresüberschuß 167.488 €
Rückstellungen 72.590 €
Verbindlichkeiten 3.037.628 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.235.172 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75.236 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 134.350 €
Sonstige Verbindlichkeiten 1.592.869 €
Summe Passiva 3.485.909 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: 29.078 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 119.525 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 36.207 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 167.488 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2018: 406.733 €
  2019: 1.609.698 €
  2020: 2.079.715 €
  2021: 3.485.909 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 3.485.909 €
  Anlagevermögen: 479.252 €
    Sachanlagen: 479.252 €
      Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 479.252 €
  Umlaufvermögen: 2.988.405 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 2.009.669 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 1.768.108 €
      Sonstige Vermögensgegenstände: 178.953 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 978.735 €

Passiva gesamt: 3.485.909 €
  Eigenkapital: 375.692 €
    Bilanzgewinn: 350.692 €
      Gewinnvortrag: 183.203 €
      Jahresüberschuß: 167.488 €
  Rückstellungen: 72.590 €
  Verbindlichkeiten: 3.037.628 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 1.235.172 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 75.236 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 134.350 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 1.592.869 €

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Unternehmensinformation der Firma
Agora Personal GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Scharnhorststraße 7 44532 Lünen, Landkreis Kreis Unna, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 04.09.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 07.08.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Personaldienstleistungen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Agora Personal GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 1021/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32147 eingetragenen Agora Personal GmbH, Scharnhorstraße 7, 44532 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rustam Minich, und Herrn Jan Olonscheck,



sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.04.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 eingesehen werden.

252 IN 1021/24
Amtsgericht Dortmund, 18.07.2025
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