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Kochliebe UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: Kochliebe UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Albert-Schweizer-Straße 11 A
16761 Hennigsdorf
Landkreis:   Landkreis Oberhavel
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEG1309.HRB13049NP
Amtsgericht: Neuruppin
HR-Nummer: HRB 13049

Firmendaten:

Gründung: 29.07.2020 (Neueintragung)
Kapital:   200,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Versand- und Internet-Einzelhandel

Firmenzweck:

  Der stationäre und der Internethandel mit Kochutensilien, Küchenzubehör und Dekorationsartikeln.
Schlagwörter:   Internethandel stationärer Handel Handel Kochutensilien Dekorationsartikel Küchenzubehör

NACE-Branchencodes:

47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel
47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Kochliebe UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Albert-Schweizer-Straße 11 A 16761 Hennigsdorf, Landkreis Landkreis Oberhavel, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 29.07.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 19.01.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der stationäre und der Internethandel mit Kochutensilien, Küchenzubehör und Dekorationsartikeln. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Kochliebe UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Techniker Krankenkasse , Habichtstraße 28, 22305 Hamburg
- Gläubiger -
gegen
Kochliebe UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 13049 NP), Albert-Schweizer-Straße 11 A, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Severine Kathrin Friedrich, Albert-Schweizer-Straße 11 A, 16761 Hennigsdorf
- Schuldnerin -
ist heute, am 2. Oktober 2023, um 12:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 2. Oktober 2023
15 IN 152/23
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