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RAIN Cafeatery GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: RAIN Cafeatery GmbH
Adresse:   Kampstraße 25-27
20357 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 160 94926673
E-Mail: hello@raincafeatery.de
Web: www.raincafeatery.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEK1101R.HRB163206
Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRB 163206

Firmendaten:

Gründung: 23.06.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Cafés

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines gastronomischen Gewerbes sowie alle damit irgendwie im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche. Die Firma darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens übliche und ihnen verwandte Tätigkeiten und Geschäfts auszuüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen oder deren Vertretung im In- und Ausland zu übernehmen sowie an anderen Orten im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten oder zu unterhalten.
Schlagwörter:   Geschäftsbereiche Gewerbe Gastronomie

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
RAIN Cafeatery GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Kampstraße 25-27 20357 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 23.06.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 22.07.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines gastronomischen Gewerbes sowie alle damit irgendwie im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche. Die Firma darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszweckes dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens übliche und ihnen verwandte Tätigkeiten und Geschäfts auszuüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen oder deren Vertretung im In- und Ausland zu übernehmen sowie an anderen Orten im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten oder zu unterhalten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen RAIN Cafeatery GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 188/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163206 eingetragenen RAIN Cafeatery GmbH, Kampstraße 25 - 27, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Berschneider,

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines gastronomischen Gewerbes sowie alle damit irgendwie im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche.


ist am 27.06.2025, um 11:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 188/25
Amtsgericht Hamburg, 27.06.2025
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