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Projektgesellschaft Ahlker Dorfstraße 9 in Bremen GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Projektgesellschaft Ahlker Dorfstraße 9 in Bremen GmbH & Co. KG
Adresse:   Haferwende 36A
28357 Bremen
Bundesland:   Bremen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 42184110
E-Mail: info@interhomes.de
Web: www.interhomes.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEH1101.HRA28816HB
Amtsgericht: Bremen
HR-Nummer: HRA 28816

Firmendaten:

Gründung: 20.04.2020 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: 51-200
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen

NACE-Branchencodes:

68 Grundstücks- und Wohnungswesen
68.1 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen sowie Erschließung von Grundstücken
68.11 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
68.12 Erschließung von Grundstücken; Bauträger
68.2 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
68.3 Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte
68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte
68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Projektgesellschaft Ahlker Dorfstraße 9 in Bremen GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Haferwende 36A 28357 Bremen, Bundesland Bremen, Deutschland

Die Firma wurde am 20.04.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 13.08.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Projektgesellschaft Ahlker Dorfstraße 9 in Bremen GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

532 IN 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projektgesellschaft Ahlker Dorfstraße 9 in Bremen GmbH & Co. KG, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 28816), vertr. d.: 1. Projektgesellschaft Ahlker Dorfstraße 9 in Bremen Beteiligungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), 1.2. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), ist am 24.07.2025 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 24.07.2025
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