Bonität | Handelsregister |

greenfield Industriepark Mannheim GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: greenfield Industriepark Mannheim GmbH
Adresse:   Marienstraße 15
60329 Frankfurt am Main
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEM1201.HRB118518
Amtsgericht: Frankfurt am Main
HR-Nummer: HRB 118518

Firmendaten:

Gründung: 12.03.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte

Firmenzweck:

  der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie der Verkauf von a) Immobilienvermögen gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (das "Immobilienvermögen"); b) liquiden Mitteln gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 234, § 253 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (die "Liquiden Mittel"); c) Beteiligungen an anderen Gesellschaften, deren Gegenstand dem der Gesellschaft gleicht, oder deren Gegenstand, soweit erforderlich, unverzüglich nach Erwerb der Gesellschaft dahingehend geändert wird, dass der Gegenstand der erworbenen Gesellschaft dem Gegenstand der Gesellschaft entspricht, und welche den Kriterien für Immobiliengesellschaften im Sinne des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches und des deutschen Investmentsteuergesetzes entsprechen (die "Immobiliengesellschaften"), und d) zur Bewirtschaftung des vorangehend erwähnten Vermögens erforderlichen Gegenständen (zusammen mit dem Immobilienvermögen, den Liquiden Mitteln und den Immobiliengesellschaften als "Vermögen" bezeichnet). Zur Klarstellung: Das Immobilienvermögen und die Immobiliengesellschaften dürfen sich sowohl in Deutschland als auch außerhalb von Deutschland befinden. Die Gesellschaft darf Darlehen gewähren an oder zugunsten von Immobiliengesellschaften, an welchen die Gesellschaft eine direkte oder indirekte Beteiligung hält. 3.2. Zur Klarstellung: Der Gegenstand der Gesellschaft ist somit beschränkt auf die Aktivitäten, welche der Eurozone Select Real Estate Fund, ein Teilfonds des Fidelity International Real Estate Fund S.C.A., SICAV-SIF ausüben darf und die Gesellschaft darf keine Aktivitäten ausüben, welche der Eurozone Select Real Estate Fund nicht ausüben darf. 3.3. Die Gesellschaft muss die Beschränkungen des deutschen Investmentsteuergesetzes befolgen, gegenwärtig insbesondere die folgenden: (i) Die Gesellschaft kann Immobilienvermögen oder eine Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft nur erwerben, sofern der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Immobiliengesellschaft fünfzehn Prozent (15%) des Wertes des Vermögens des Eurozone Select Real Estate Funds nicht übersteigt. (ii) Die von der Gesellschaft zu erwerbenden Vermögensgegenstände müssen vor ihrem Erwerb entsprechend § 231 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetzbuches bewertet werden und der Kaufpreis darf den bestimmten Wert nicht (wesentlich) übersteigen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches durchführt.
Schlagwörter:   Vermögensgegenstände Kapitalanlagegesetzbuch Bewirtschaftung Liquide Mittel Beteiligung Immobiliengesellschaften Immobilienvermögen

NACE-Branchencodes:

20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 20.794.627 €

Anlagevermögen 16.109.274 €
Sachanlagen 16.107.235 €
Umlaufvermögen 4.641.501 €
Vorräte 455.488 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 472.053 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.713.960 €
Summe Aktiva 20.794.627 €

Passiva — 20.794.627 €

Eigenkapital 4.990.424 €
Bilanzgewinn 4.965.424 €
Gewinnvortrag 4.035.546 €
Jahresüberschuß 929.878 €
Verbindlichkeiten 15.238.888 €
Sonstige Passiva 565.315 €
Summe Passiva 20.794.627 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2017: 743.424 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 793.094 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 958.349 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 672.209 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 643.968 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 749.552 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: 818.411 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2024: 929.878 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2017: 21.907.175 €
  2018: 21.077.537 €
  2019: 21.158.672 €
  2020: 20.784.414 €
  2021: 20.384.566 €
  2022: 20.598.539 €
  2023: 20.564.091 €
  2024: 20.794.627 €

Jahresabschluss 31.12.2024
Aktiva gesamt: 20.794.627 €
  Anlagevermögen: 16.109.274 €
    Sachanlagen: 16.107.235 €
  Umlaufvermögen: 4.641.501 €
    Vorräte: 455.488 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 472.053 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 3.713.960 €

Passiva gesamt: 20.794.627 €
  Eigenkapital: 4.990.424 €
    Bilanzgewinn: 4.965.424 €
      Gewinnvortrag: 4.035.546 €
      Jahresüberschuß: 929.878 €
  Verbindlichkeiten: 15.238.888 €
  Sonstige Passiva: 565.315 €

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Unternehmensinformation der Firma
greenfield Industriepark Mannheim GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Marienstraße 15 60329 Frankfurt am Main, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 12.03.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 24.10.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie der Verkauf von a) Immobilienvermögen gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (das "Immobilienvermögen"); b) liquiden Mitteln gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 234, § 253 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (die "Liquiden Mittel"); c) Beteiligungen an anderen Gesellschaften, deren Gegenstand dem der Gesellschaft gleicht, oder deren Gegenstand, soweit erforderlich, unverzüglich nach Erwerb der Gesellschaft dahingehend geändert wird, dass der Gegenstand der erworbenen Gesellschaft dem Gegenstand der Gesellschaft entspricht, und welche den Kriterien für Immobiliengesellschaften im Sinne des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches und des deutschen Investmentsteuergesetzes entsprechen (die "Immobiliengesellschaften"), und d) zur Bewirtschaftung des vorangehend erwähnten Vermögens erforderlichen Gegenständen (zusammen mit dem Immobilienvermögen, den Liquiden Mitteln und den Immobiliengesellschaften als "Vermögen" bezeichnet). Zur Klarstellung: Das Immobilienvermögen und die Immobiliengesellschaften dürfen sich sowohl in Deutschland als auch außerhalb von Deutschland befinden. Die Gesellschaft darf Darlehen gewähren an oder zugunsten von Immobiliengesellschaften, an welchen die Gesellschaft eine direkte oder indirekte Beteiligung hält. 3.2. Zur Klarstellung: Der Gegenstand der Gesellschaft ist somit beschränkt auf die Aktivitäten, welche der Eurozone Select Real Estate Fund, ein Teilfonds des Fidelity International Real Estate Fund S.C.A., SICAV-SIF ausüben darf und die Gesellschaft darf keine Aktivitäten ausüben, welche der Eurozone Select Real Estate Fund nicht ausüben darf. 3.3. Die Gesellschaft muss die Beschränkungen des deutschen Investmentsteuergesetzes befolgen, gegenwärtig insbesondere die folgenden: (i) Die Gesellschaft kann Immobilienvermögen oder eine Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft nur erwerben, sofern der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Immobiliengesellschaft fünfzehn Prozent (15%) des Wertes des Vermögens des Eurozone Select Real Estate Funds nicht übersteigt. (ii) Die von der Gesellschaft zu erwerbenden Vermögensgegenstände müssen vor ihrem Erwerb entsprechend § 231 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetzbuches bewertet werden und der Kaufpreis darf den bestimmten Wert nicht (wesentlich) übersteigen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches durchführt. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

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