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DSD - Düsseldorfer Sicherheitsdienste GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: DSD - Düsseldorfer Sicherheitsdienste GmbH
Adresse:   Cuxhavener Str. 6
40221 Düsseldorf
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 21190227203
E-Mail: info@dsdsecurity.de
Web: www.dsdsecurity.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Düsseldorf
HR-Nummer: HRB 89244

Firmendaten:

Gründung: 06.03.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 11-50
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Private Wach- und Sicherheitsdienste

Firmenzweck:

  Die Ausübung von Sicherheitsdienstleistungen jeglicher Art, Objekt- u. Veranstaltungsschutz, (un-) bewaffneter Personenschutz, Revier- u. Interventionsfahrten, Geld- und Werttransporte, Ausbildung und Schulungen für Mitarbeiter und Dritten in den vorgenannten Bereichen, Organisieren, Veranstalten von Lehrgängen und Seminaren im Bereich Sicherheitswesen, Personen- u. Objektschutz, Erstellen von Sicherheitskonzepten, Gutachten sowie Hilfe beim Regulieren von Schäden, Vermittlung zwischen Auftraggebern und Auftragsnehmern bei Regressansprüchen, Durchführung von Veranstaltungen und Begleitung von Prominenten, Künstlern und Sängern bei Konzerten und Tourneen, Überführen von Fahrzeugen jeglicher Art (im zivilen, behördlich sowie militärischen Sektor), Überführen von privaten, behördlichen sowie militärischen Rechtsgütern jeglicher Art (Gefangentransporte, Beweismittel und sonstiges), Arbeitnehmerüberlassung.
Schlagwörter:   Sicherheitskonzepte Geld- und Werttransporte Objektschutz Veranstaltungsschutz Personenschutz Sicherheitsdienstleistungen

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Unternehmensinformation der Firma
DSD - Düsseldorfer Sicherheitsdienste GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Cuxhavener Str. 6 40221 Düsseldorf, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 06.03.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 24.04.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Ausübung von Sicherheitsdienstleistungen jeglicher Art, Objekt- u. Veranstaltungsschutz, (un-) bewaffneter Personenschutz, Revier- u. Interventionsfahrten, Geld- und Werttransporte, Ausbildung und Schulungen für Mitarbeiter und Dritten in den vorgenannten Bereichen, Organisieren, Veranstalten von Lehrgängen und Seminaren im Bereich Sicherheitswesen, Personen- u. Objektschutz, Erstellen von Sicherheitskonzepten, Gutachten sowie Hilfe beim Regulieren von Schäden, Vermittlung zwischen Auftraggebern und Auftragsnehmern bei Regressansprüchen, Durchführung von Veranstaltungen und Begleitung von Prominenten, Künstlern und Sängern bei Konzerten und Tourneen, Überführen von Fahrzeugen jeglicher Art (im zivilen, behördlich sowie militärischen Sektor), Überführen von privaten, behördlichen sowie militärischen Rechtsgütern jeglicher Art (Gefangentransporte, Beweismittel und sonstiges), Arbeitnehmerüberlassung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen DSD - Düsseldorfer Sicherheitsdienste GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 150/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89244 eingetragenen DSD - Düsseldorfer Sicherheitsdienste GmbH, Cuxhavener Str. 6, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enrico Münch,




ist am 15.07.2025, um 16:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

505 IN 150/25
Amtsgericht Düsseldorf, 15.07.2025
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