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MS "MSC VALENCIA" Schiffahrtsgesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: MS "MSC VALENCIA" Schiffahrtsgesellschaft mbH
Adresse:   Neumühlen 9
22763 Hamburg
Bundesland:   Hamburg
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Hamburg
HR-Nummer: HRB 161641

Firmendaten:

Gründung: 27.02.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 51-200
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Chartern und Betreiben eines Handelsschiffes im internationalen Seeverkehr für gemeinschaftliche Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehende Angelegenheiten.
Schlagwörter:   gemeinsame Rechnung Betreiben Chartern Handelsschiff internationaler Seeverkehr

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.826.839 €

Umlaufvermögen 2.823.510 €
Vorräte 176.197 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.585.119 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.062.195 €
Summe Aktiva 2.826.839 €

Passiva — 2.826.839 €

Eigenkapital 967.776 €
Bilanzgewinn 942.776 €
Gewinnvortrag 1.077.870 €
Jahresfehlbetrag -135.094 €
Rückstellungen 596.379 €
Verbindlichkeiten 1.062.212 €
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 200.473 €
Summe Passiva 2.826.839 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 449 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: -176.000 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -135.094 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 5.000 €
  2016: 2.000 €
  2017: 1.719 €
  2018: 1.000 €
  2019: 1.857.806 €
  2020: 2.222.000 €
  2021: 2.826.839 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 2.826.839 €
  Umlaufvermögen: 2.823.510 €
    Vorräte: 176.197 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1.585.119 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 1.062.195 €

Passiva gesamt: 2.826.839 €
  Eigenkapital: 967.776 €
    Bilanzgewinn: 942.776 €
      Gewinnvortrag: 1.077.870 €
      Jahresfehlbetrag: -135.094 €
  Rückstellungen: 596.379 €
  Verbindlichkeiten: 1.062.212 €
  Passive Rechnungsabgrenzungsposten: 200.473 €

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Unternehmensinformation der Firma
MS "MSC VALENCIA" Schiffahrtsgesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Neumühlen 9 22763 Hamburg, Bundesland Hamburg, Deutschland

Die Firma wurde am 27.02.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 16.06.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Chartern und Betreiben eines Handelsschiffes im internationalen Seeverkehr für gemeinschaftliche Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehende Angelegenheiten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen MS "MSC VALENCIA" Schiffahrtsgesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 209/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161641 eingetragenen MS "MSC VALENCIA" Schiffahrtsgesellschaft mbH, Neumühlen 9, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Nagelsdiek

Geschäftszweig: Chartern und Betreiben eines Handelsschiffes im internationalen Seeverkehr für gemeinschaftliche Rechnung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.07.2025, um 12:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 21.10.2025, 10:35 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67g IN 209/24
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025
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