Bonität | Handelsregister |

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Pförtners Backstübchen GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Pförtners Backstübchen GmbH
Adresse:   Reichenhainer Straße 5
04932 Röderland OT Saathain
Landkreis:   Landkreis Elbe-Elster
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 3533 3660
E-Mail: info@deinbrot.de
Web: www.deinbrot.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Cottbus
HR-Nummer: HRB 14560

Firmendaten:

Gründung: 24.02.2020 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)
Branchentext:   Die Herstelung von Backwaren, der Handel mit Nahrungs und Genussmitteln

Firmenzweck:

  - die Herstellung von Backwaren- der Handel mit Nahrungs- und Genussmitteln
Schlagwörter:   Genussmittel Handel Nahrungsmittel Herstellung Backwaren

NACE-Branchencodes:

10.73 Herstellung von Teigwaren
46.3 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.31 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
46.32 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Fisch und Fischerzeugnissen
46.33 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten
46.34 Großhandel mit Getränken
46.35 Großhandel mit Tabakwaren
46.36 Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
46.37 Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
46.38 Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
47.2 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
47.23 Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
47.24 Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
47.25 Einzelhandel mit Getränken
47.26 Einzelhandel mit Tabakwaren
47.27 Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 252.171 €

Anlagevermögen 12.538 €
Sachanlagen 9.568 €
Umlaufvermögen 109.292 €
Vorräte 12.898 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 75.889 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.504 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 128.789 €
Summe Aktiva 252.171 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: 16.361 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: -7.429 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -62.998 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -87.224 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2020: 174.576 €
  2021: 181.692 €
  2022: 194.243 €
  2023: 252.171 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 252.171 €
  Anlagevermögen: 12.538 €
    Sachanlagen: 9.568 €
  Umlaufvermögen: 109.292 €
    Vorräte: 12.898 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 75.889 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 20.504 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 128.789 €

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Unternehmensinformation der Firma
Pförtners Backstübchen GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Reichenhainer Straße 5 04932 Röderland OT Saathain, Landkreis Landkreis Elbe-Elster, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 24.02.2020 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 06.06.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister - die Herstellung von Backwaren- der Handel mit Nahrungs- und Genussmitteln als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Pförtners Backstübchen GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Az.: 63 IN 261/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Pförtners Backstübchen GmbH, Reichenhainer str. 5, 04932 Röderland OT Saathain, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ronny Behrens
Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 14560 CB
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Friedrich Steube, Reicker Straße 12, 01219 Dresden
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:


wird am 31.07.2025 vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Cottbus
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 31.07.2025 ×

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