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FWC - FreewayCamper GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: FWC - FreewayCamper GmbH
Adresse:   Thomas-Wimmer-Ring 14
80538 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +498988997086
E-Mail: info@freeway-camper.com
Web: www.freeway-camper.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 253050

Firmendaten:

Gründung: 26.11.2019 (Neueintragung)
Kapital:   175.121,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 51-200
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t

Firmenzweck:

  Vermietung, Verkauf, Vermittlung von Campern/Wohnmobilien; Vermittlung von Reisen, Angebot von Stellplätzen für Camper/Wohnmobile und Unterkünften auf Campingplätzen, Serviceleistungen für Camper/Wohnmobile, z.B. Überführungsfahrten, Reinigung, etc.; Verkauf, Vermittlung und Vermietung von Zubehör/Zusatzleistungen für Camper/Wohnmobile und entsprechende Reisen inkl. Versicherungen sowie Entwicklung von technischen Lösungen für die Digitalisierung der gesamten Campingbranche.
Schlagwörter:   Serviceleistungen Stellplätze Camper Vermietung Verkauf Vermittlung Wohnmobile

NACE-Branchencodes:

77.32 Vermietung von Baumaschinen und -geräten

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 18.542.508 €

Anlagevermögen 10.521.503 €
Sachanlagen 10.280.851 €
Umlaufvermögen 3.196.945 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.378.491 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 741.234 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 4.663.838 €
Summe Aktiva 18.542.508 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2021: -1.536.922 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -4.578.744 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2021: 4.261.341 €
  2022: 18.542.508 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 18.542.508 €
  Anlagevermögen: 10.521.503 €
    Sachanlagen: 10.280.851 €
  Umlaufvermögen: 3.196.945 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 2.378.491 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 741.234 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 4.663.838 €

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Unternehmensinformation der Firma
FWC - FreewayCamper GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Thomas-Wimmer-Ring 14 80538 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 26.11.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 12.08.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Vermietung, Verkauf, Vermittlung von Campern/Wohnmobilien; Vermittlung von Reisen, Angebot von Stellplätzen für Camper/Wohnmobile und Unterkünften auf Campingplätzen, Serviceleistungen für Camper/Wohnmobile, z.B. Überführungsfahrten, Reinigung, etc.; Verkauf, Vermittlung und Vermietung von Zubehör/Zusatzleistungen für Camper/Wohnmobile und entsprechende Reisen inkl. Versicherungen sowie Entwicklung von technischen Lösungen für die Digitalisierung der gesamten Campingbranche. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen FWC - FreewayCamper GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1542 IN 683/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FWC - FreewayCamper GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Thomas-Wimmer-Ring 14, 80538 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 253050
- Schuldnerin -
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Beschluss:

|
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 4 ERVV Ju wird angeordnet, dass die Tabelle im Sinne des § 175 InsO samt den dazugehörigen Dokumenten in Papierform zu führen sind.
|

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.06.2025 ×

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