Bonität | Handelsregister |

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AC Food UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: AC Food UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Richard-Wagner-Platz 1
04109 Leipzig
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail: info@arepasculture.de
Web: www.arepasculture.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Leipzig
HR-Nummer: HRB 36853

Firmendaten:

Gründung: 12.11.2019 (Neueintragung)
Kapital:   1.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  das Betreiben einer oder mehrerer gastronomischer Einrichtungen, die Entwicklung und der Vertrieb eines Franchise Systems sowie Merchandising
Schlagwörter:   Merchandising Franchise Gastronomische Einrichtungen Franchise-System Gastronomie

NACE-Branchencodes:

10.73 Herstellung von Teigwaren

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
AC Food UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Richard-Wagner-Platz 1 04109 Leipzig, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 12.11.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 26.08.2020 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister das Betreiben einer oder mehrerer gastronomischer Einrichtungen, die Entwicklung und der Vertrieb eines Franchise Systems sowie Merchandising als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen AC Food UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 562/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AC Food UG (haftungsbeschränkt), Gutenbergstraße 11, 04178 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Erhard Detlef Hofmann
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 36853
- Schuldnerin -


auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
ergeht am 09.02.2024 nachfolgende Entscheidung:


1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 09.02.2024 um 14:03 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Uferstraße 19
04105 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 21338910
Telefax: 0341 21338911
Email geschäftlich: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de


bestellt.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.



Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zur Prozessführung zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Vorschuss nach § 26 IV InsO gegenüber dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin der Schuldnerin ermächtigt.

4. die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


Rechtsbehelfsbelehrung:

|

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. ×

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