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Sanica Bodenbeläge UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: Sanica Bodenbeläge UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Am Molkenborn 4
63303 Dreieich
Landkreis:   Landkreis Offenbach
Bundesland:   Hessen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail: sanica.boden.ug@gmail.com
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Offenbach am Main
HR-Nummer: HRB 52116

Firmendaten:

Gründung: 22.10.2019 (Neueintragung)
Kapital:   300,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei

Firmenzweck:

  die Verlegung von Bodenbelägen aller Art, insbesondere Parkettböden, PVC-Design-Belag und Teppichböden, das Schleifen, Versiegeln und Sanieren von Parkett, Durchführung von Grundreinigung und Pflegebehandlung alter Holzböden sowie Verkauf von Parkett und Türmontage.
Schlagwörter:   Schleifen Sanieren Versiegeln Teppichböden PVC Design Belag Parkettböden Bodenbeläge

NACE-Branchencodes:

43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

15.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
14.07.2025   Eröffnungen Insolvenzen
22.10.2019   Neueintragungen

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Unternehmensinformation der Firma
Sanica Bodenbeläge UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Am Molkenborn 4 63303 Dreieich, Landkreis Landkreis Offenbach, Bundesland Hessen, Deutschland

Die Firma wurde am 22.10.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Verlegung von Bodenbelägen aller Art, insbesondere Parkettböden, PVC-Design-Belag und Teppichböden, das Schleifen, Versiegeln und Sanieren von Parkett, Durchführung von Grundreinigung und Pflegebehandlung alter Holzböden sowie Verkauf von Parkett und Türmontage. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Sanica Bodenbeläge UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Geschäftsnummer: 8 IN 653/23
Am 14.07.2025 um 10:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Sanica Bodenbeläge UG (haftungsbeschränkt), Berner Straße 28, 60437 Frankfurt am Main (AG Offenbach am Main , HRB 52116), vertr. d.: 1. Branko Todorovic, Eisenbahnstraße 71, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Nikola Todorovic, Am Trieb 13, 63263 Neu-Isenburg, (Gesellschafter),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16-6, Internet: www.bk-in.eu, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 03.09.2025.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 03.09.2025.

b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 22.09.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 15.07.2025
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