Bonität | Handelsregister |

Apple Technology Engineering B.V. & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Apple Technology Engineering B.V. & Co. KG
Adresse:   Karlstraße 77
80335 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 180 0 6927753
E-Mail: media.de@apple.com
Web: www.apple.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2601V.HRA111277
Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRA 111277

Firmendaten:

Gründung: 16.09.2019 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige Softwareentwicklung
Branchentext:   Erbringen von Dienstleistungen gegenüber Apple Inc. und anderen verbundenen Gesellschaften innerhalb des Apple-Konzerns. Diese Dienstleistungen umfassen die Erforschung und Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von technischen, elektronischen und mechanischen Komponenten, Instrumenten und...

Firmenzweck:

  Erbringen von Dienstleistungen gegenüber Apple Inc. und anderen verbundenen Gesellschaften innerhalb des Apple-Konzerns. Diese Dienstleistungen umfassen die Erforschung und Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von technischen, elektronischen und mechanischen Komponenten, Instrumenten und...
Schlagwörter:   mechanische Komponenten Vertrieb technische Komponenten Herstellung Dienstleistungen elektronische Komponenten Forschung und Entwicklung

NACE-Branchencodes:

26.5 Herstellung von Mess- und Kontrollinstrumenten sowie von Uhren
26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen
26.52 Herstellung von Uhren

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Apple Technology Engineering B.V. & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Karlstraße 77 80335 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 16.09.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 12.05.2021 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Sonstige Softwareentwicklung

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Erbringen von Dienstleistungen gegenüber Apple Inc. und anderen verbundenen Gesellschaften innerhalb des Apple-Konzerns. Diese Dienstleistungen umfassen die Erforschung und Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von technischen, elektronischen und mechanischen Komponenten, Instrumenten und... als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Apple Technology Engineering B.V. & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

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Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 337/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Partumgold Deutschland GmbH, Terminalstraße - Mitte 18, 85356 München-Flughafen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Starke Uwe
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249002
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Jürgen Müller, Beuerberger Straße 14, 82515 Wolfratshausen, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung


zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer


Vergütung insgesamt


Auslagen


zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer


Auslagen insgesamt


Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen

in Worten:

Gründe

Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.03.2025.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von beträgt die Vergütung .
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 24.06.2025 ×

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