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Edelstahl Service Gerhard Kubisch GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Edelstahl Service Gerhard Kubisch GmbH & Co. KG
Adresse:   Proppstraße 160 C
28816 Stuhr
Landkreis:   Landkreis Diepholz
Bundesland:   Niedersachsen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Walsrode
HR-Nummer: HRA 203915

Firmendaten:

UID-Nummer: DE812522338
Gründung: 28.03.2019 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: 2-10
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug

Firmenzweck:

  Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Schlagwörter:   Stahlhalbzeug Eisen Stahl Eisenerze Großhandel

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 6.406.951 €

Anlagevermögen 636.562 €
Sachanlagen 626.354 €
Umlaufvermögen 5.765.906 €
Vorräte 3.182.872 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.428.976 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 154.057 €
Summe Aktiva 6.406.951 €

Passiva — 6.406.951 €

Rückstellungen 965.076 €
Verbindlichkeiten 5.314.052 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.947.956 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.880 €
Sonstige Verbindlichkeiten 1.200.216 €
Summe Passiva 6.406.951 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: -484.343 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 846.912 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 4.776.097 €
  2014: 4.487.831 €
  2015: 3.739.789 €
  2016: 3.216.950 €
  2017: 3.756.949 €
  2018: 3.689.028 €
  2019: 4.225.242 €
  2020: 6.007.191 €
  2021: 6.406.951 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 6.406.951 €
  Anlagevermögen: 636.562 €
    Sachanlagen: 626.354 €
      Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 563.116 €
  Umlaufvermögen: 5.765.906 €
    Vorräte: 3.182.872 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 2.428.976 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 154.057 €

Passiva gesamt: 6.406.951 €
  Rückstellungen: 965.076 €
  Verbindlichkeiten: 5.314.052 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 3.947.956 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 165.880 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 1.200.216 €

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Unternehmensinformation der Firma
Edelstahl Service Gerhard Kubisch GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Proppstraße 160 C 28816 Stuhr, Landkreis Landkreis Diepholz, Bundesland Niedersachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 28.03.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 04.05.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Edelstahl Service Gerhard Kubisch GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

15 IN 171/23: Über das Vermögen der Edelstahl Service Gerhard Kubisch GmbH & CO. KG, Proppstraße 160 C, 28816 Stuhr, DEUTSCHLAND (AG Walsrode, HRA 203915), vertr. d.: 1. Edelstahl Service Gerhard Kubisch Verwaltungs-GmbH, Proppstraße 160 C, 28816 Stuhr, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 01.02.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, -Rechtsanwälte WILLMERKÖSTER-, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421-322739-0, Fax: 0421-322739-200.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.05.2024 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Montag, 04.03.2024, 11:00 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 03.06.2024. Bis zu diesem Tag kann der Feststellung einer Forderung schriftlich widersprochen werden. Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis der Prüfung in die Tabelle eingetragen



Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist () und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
-
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 01.02.2024

Hinweise gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum Datenschutz und zu ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/datenschutzerklaerungen/. Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung per Post zusenden.
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