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Eyemaxx Lifestyle Development 19 GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Eyemaxx Lifestyle Development 19 GmbH & Co. KG
Adresse:   Weichertstraße 5
63741 Aschaffenburg
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Aschaffenburg
HR-Nummer: HRA 5999

Firmendaten:

Gründung: 20.03.2019 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Firmenzweck:

  Errichtung und der Betrieb von Immobilien, insbesondere Pflegeheimen oder von Wohnimmobilien, der Erwerb, Besitz und Verwertung von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen sowie grundstücksähnlichen Rechten, die Einbringung von Beratungsleistungen, soweit diese nicht an eine besondere Befugnis gebunden sind, die Vermietung von Immobilien, Wohnungen und Gewerberäumen, verbunden mit der Gewährung anderer als grundlegender, mit der Vermietung verbundener Dienstleistungen sowie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung, der Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften.
Schlagwörter:   Liegenschaften Gewerberäume Vermietung Wohnimmobilien Pflegeheime Immobilien

NACE-Branchencodes:

68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
Eyemaxx Lifestyle Development 19 GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Weichertstraße 5 63741 Aschaffenburg, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 20.03.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 19.10.2021 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Errichtung und der Betrieb von Immobilien, insbesondere Pflegeheimen oder von Wohnimmobilien, der Erwerb, Besitz und Verwertung von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen sowie grundstücksähnlichen Rechten, die Einbringung von Beratungsleistungen, soweit diese nicht an eine besondere Befugnis gebunden sind, die Vermietung von Immobilien, Wohnungen und Gewerberäumen, verbunden mit der Gewährung anderer als grundlegender, mit der Vermietung verbundener Dienstleistungen sowie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung, der Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Eyemaxx Lifestyle Development 19 GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

651 IN 285/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eyemaxx Lifestyle Development 19 GmbH & Co. KG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lifestyle Development Nord GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Rusam Kurt
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRA 5999
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Nicolai Fischer
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt
Telefon: (0 69) - 3 65 06 99 80
Telefax: (0 69) - 23 60 69 98 55 55
Email: nicolai.fischer@whitecase.com

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Lifestyle Development Nord GmbH (Tab. Nr. 2) angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.


Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 15.07.2025 ×

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