Bonität | Handelsregister |

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CFT Immovest GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: CFT Immovest GmbH
Adresse:   Galgenbergstraße 8
66583 Spiesen-Elversberg
Landkreis:   Landkreis Neunkirchen
Bundesland:   Saarland
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 6894 5302282
E-Mail: info@cft-immo.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Saarbrücken
HR-Nummer: HRB 105307

Firmendaten:

Gründung: 26.02.2019 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr

Firmenzweck:

  Verwaltung und Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien, welche die Gesellschaft zu Eigentum erwirbt und die Vornahme der damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Erbrin-gung von Transport- und Logistikdienstleistungen.
Schlagwörter:   Transportdienstleistungen Logistikdienstleistungen Immobilienerwerb Immobilienvermietung Immobilienverpachtung Immobilienverwaltung

NACE-Branchencodes:

H VERKEHR UND LAGEREI
L ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 416.045 €

Anlagevermögen 104.688 €
Sachanlagen 101.023 €
Umlaufvermögen 311.357 €
Vorräte 17.650 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 286.244 €
Summe Aktiva 416.045 €

Passiva — 416.045 €

Eigenkapital 81.120 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500 €
Sonstige Gezeichnetes Kapital 37.500 €
Bilanzgewinn 68.620 €
Gewinnvortrag 22.498 €
Jahresüberschuß 46.122 €
Rückstellungen 44.663 €
Verbindlichkeiten 290.262 €
eingefordertes Kapital 12.500 €
Summe Passiva 416.045 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: 30.355 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: -8.665 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: 46.122 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2019: 50.441 €
  2020: 228.630 €
  2021: 357.527 €
  2022: 416.045 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 416.045 €
  Anlagevermögen: 104.688 €
    Sachanlagen: 101.023 €
  Umlaufvermögen: 311.357 €
    Vorräte: 17.650 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 286.244 €

Passiva gesamt: 416.045 €
  Eigenkapital: 81.120 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
      nicht eingeforderte ausstehende Einlagen: -12.500 €
      Sonstige Gezeichnetes Kapital: 37.500 €
    Bilanzgewinn: 68.620 €
      Gewinnvortrag: 22.498 €
      Jahresüberschuß: 46.122 €
  Rückstellungen: 44.663 €
  Verbindlichkeiten: 290.262 €
  eingefordertes Kapital: 12.500 €

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Unternehmensinformation der Firma
CFT Immovest GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Galgenbergstraße 8 66583 Spiesen-Elversberg, Landkreis Landkreis Neunkirchen, Bundesland Saarland, Deutschland

Die Firma wurde am 26.02.2019 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 20.03.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Verwaltung und Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien, welche die Gesellschaft zu Eigentum erwirbt und die Vornahme der damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Erbrin-gung von Transport- und Logistikdienstleistungen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen CFT Immovest GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 23/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105307 eingetragenen CFT Immovest GmbH, Galgenbergstraße 8, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller,



wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 31.05.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie der am 04.02.2025, am 31.03.2025 und am 14.04.2025 eingegangenen Anträge von Gläubigern.
Zugleich werden die Verfahren 111 IN 23/25 und 111 IN 20/25, 111 IN 10/25 und 111 IN 22/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc Herbert, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken, Telefon: (0681) 959 770, Fax: (0681) 959 77111.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.07.25 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 26.08.2025, 13:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 1 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Str. 13, 66119 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

111 IN 23/25
Amtsgericht Saarbrücken, 31.05.2025
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