Unternehmensdaten: |
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| Firmename: | AEW Invest GmbH | |
| Adresse: |
Steinstr. 1-3 40212 Düsseldorf |
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| Bundesland: | Nordrhein-Westfalen | |
| Land: | Deutschland | |
| Lageplan |
Kontaktdaten: |
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| Telefon: | +49 211 31113812 | |
| E-Mail: | ||
| Web: | www.aew.com |
Handelsregisterdaten: |
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| EU-ID: | DER1101.HRB85080 | |
| Amtsgericht: | Düsseldorf | |
| HR-Nummer: | HRB 85080 |
Firmendaten: |
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| Gründung: | 23.11.2018 (Neueintragung) | |
| Kapital: | 2.582.314,00 EUR | |
| Rechtsform | GmbH | |
| Mitarbeiter: | 1-10 | |
| Geschäftsführer: | Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände |
Firmenzweck: |
1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB, c) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich die in diesem § 2 Ziff. 1 a) und b) genannten Vermögensgegenstände erworben werden dürfen. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur a) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB (Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen) sowie c) sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit. a) jedoch nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen und im Falle von lit. b) nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben. | |
| Schlagwörter: | individuelle Vermögensverwaltung Liquiditätsanlage Vermögensgegenstände offene inländische Spezial-AIF geschlossene inländische Spezial-AIF AIF Kapitalverwaltungsgesellschaft Immobilien Investmentvermögen | |
NACE-Branchencodes: |
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| 64.99 | Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g. | |
Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
2020: 3.814.125 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2021: 7.341.436 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2022: 688.936 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2023: 1.831.805 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2024: 395.093 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
Bilanzsumme (Jahreswerte):
2020: 20.239.235 €
2021: 35.053.850 €
2022: 28.015.982 €
2023: 25.843.154 €
2024: 20.190.738 €
Jahresabschluss 31.12.2024
Aktiva gesamt: 1.525.381 €
Anlagevermögen: 1.525.381 €
Immaterielle Vermögensgegenstände: 634.210 €
In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögensgegenstände: 630.603 €
Sachanlagen: 891.171 €
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 891.171 €
Passiva gesamt: 20.190.738 €
Eigenkapital: 12.842.210 €
Gezeichnetes Kapital: 2.582.314 €
Kapitalrücklage: 9.518.936 €
Bilanzgewinn: 740.959 €
Verbindlichkeiten: 2.564.826 €
Sonstige Verbindlichkeiten: 2.564.826 €
Sonstige Passiva: 4.783.702 €
Handelsregister-Bekanntmachungen: |
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| 06.10.2025 | Jahresabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 | |
| 15.10.2024 | Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 | |
| 15.01.2024 | Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 | |
| 01.02.2023 | Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 | |
| 08.11.2021 | Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 | |
| 31.03.2021 | Jahresabschluss vom 01.11.2019 bis zum 31.12.2019 | |
| 17.09.2020 | Jahresabschluss vom 01.11.2018 bis zum 31.10.2019 | |
| 20.12.2019 | Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.10.2018 | |
| 23.11.2018 | Neueintragungen | |
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Unternehmensinformation der Firma
AEW Invest GmbH
Die Firmenadresse lautet:
Steinstr. 1-3 40212 Düsseldorf,
Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Die Firma wurde am 23.11.2018 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 06.10.2025 veröffentlicht.
Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.
Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister 1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von folgenden Investmentvermögen: a) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt und die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 KAGB erfüllt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, soweit sie zu Absicherungszwecken eingesetzt werden; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 g ) KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds und nur soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 a) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 h) KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren; - § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, ausgenommen Edelmetalle; Unternehmensbeteiligungen dürfen nur erworben werden, wenn diese Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und in Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB investieren. Unverbriefte Darlehensforderungen dürfen nur erworben werden, wenn die zugrundeliegende Finanzierung Immobilien im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 e) KAGB und Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 f) KAGB betrifft; b) geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände erworben werden dürfen im Sinne von - § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB, soweit es sich um Immobilien (einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland) im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB handelt; - § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, soweit die ÖPP-Projektgesellschaften in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; - § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, soweit die Unternehmen in Immobilien im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB und in Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB investieren; - § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit ausschließlich in die in diesem § 2 Ziffer 1 b) genannten Vermögensgegenstände investiert wird; - § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, soweit sie zu Zwecken der Liquiditätsanlage eingesetzt werden, jedoch Wertpapiere gemäß § 193 KAGB nur, soweit die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB erfüllt werden; - § 261 Abs. 3 KAGB, c) allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, mit Ausnahme von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich die in diesem § 2 Ziff. 1 a) und b) genannten Vermögensgegenstände erworben werden dürfen. 2. Neben der Verwaltung der vorstehenden Investmentvermögen und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur a) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b) Dienstleistungen und Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB (Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen) sowie c) sonstige Tätigkeiten erbringen, die mit diesen Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, im Falle von lit. a) jedoch nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Vermögensgegenstände beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 erworben werden dürfen und im Falle von lit. b) nur soweit sich diese Dienstleistungen und Nebendienstleistungen sowie die hiermit verbundenen sonstigen Tätigkeiten auf Investmentvermögen beziehen, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 verwaltet werden dürfen. 3. Soweit die Gesellschaft Dienstleistungen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB erbringt, darf sie das Vermögen des Kunden weder ganz noch teilweise in Anteile der von ihr verwalteten Investmentvermögen anlegen, es sei denn, der Kunde hat zuvor eine allgemeine Zustimmung hierzu gegeben. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
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