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MBB Markt Bauförderung und Baubetreuung UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmensdaten:

Firmename: MBB Markt Bauförderung und Baubetreuung UG (haftungsbeschränkt)
Adresse:   Am Dornbusch 6
14552 Michendorf
Landkreis:   Landkreis Potsdam-Mittelmark
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEF1103R.HRB195600B
Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 195600

Firmendaten:

Gründung: 19.04.2018 (Neueintragung)
Kapital:   300,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Firmenzweck:

  Die allgemeine Projekt- und Grundstücksentwicklung, insbesondere des Vorhabens Markt in Peitz und weiterer Bauvorhaben sowie Vermietung und Verpachtung.
Schlagwörter:   Vermietung Verpachtung Bauvorhaben Projektentwicklung Grundstücksentwicklung

NACE-Branchencodes:

68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

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Unternehmensinformation der Firma
MBB Markt Bauförderung und Baubetreuung UG (haftungsbeschränkt)

Die Firmenadresse lautet:
Am Dornbusch 6 14552 Michendorf, Landkreis Landkreis Potsdam-Mittelmark, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 19.04.2018 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 29.07.2019 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die allgemeine Projekt- und Grundstücksentwicklung, insbesondere des Vorhabens Markt in Peitz und weiterer Bauvorhaben sowie Vermietung und Verpachtung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen MBB Markt Bauförderung und Baubetreuung UG (haftungsbeschränkt) erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MBB Markt Bauförderung und Baubetreuung UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Charlottenburg 195600), Geschäftszweig: Projekt- und Grundstücksentwicklung, Am Dornbusch 6, 14552 Michendorf, vertreten durch den Gesellschafter Herrn Heinz-Werner Raffael, Wielandstraße 9, 16321 Bernau wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 47.648,44 EUR. Abzüge waren nicht vorzunehmen. Hinzuzusetzen war die noch einzunehmende Vorsteuer aus der Vergütung in Höhe von 3.868,54 EUR.
Ausgehend von dieser Insolvenzmasse in Höhe von 51.516,96 EUR beträgt die Regelvergütung xx EUR, § 2 Abs. 1 InsVV. Vorliegend beantragt der Verwalter diese Regelvergütung. Es handelt sich um ein durchschnittliches Verfahren, Abschlagsgründe sind nicht ersichtlich. Im Rahmen der Übertragung der Zustellung gem. § 8 InsO wurden 9 Zustellungen vorgenommen. Ein gesonderter Zustellersatz konnte nicht festgesetzt werden, da eine Gewährung erst ab der 11 Zustellung erfolgt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nummer 9002 des Kostenverzeichnisses zum GKG. Weiterhin erhält der Verwalter die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 311/20, Amtsgericht Potsdam, 18. Juni 2025 ×

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