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Dieckmann Sanitär- und Heizungsbau GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Dieckmann Sanitär- und Heizungsbau GmbH & Co. KG
Adresse:   Altenaer Straße 72
58675 Hemer
Landkreis:   Märkischer Kreis
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Iserlohn
HR-Nummer: HRA 5208

Firmendaten:

Gründung: 13.02.2018 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

Firmenzweck:

  Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Schlagwörter:   Wärmetechnik Sanitärtechnik Gasinstallation Lüftungsinstallation Heizungsinstallation Wasserinstallation Klimainstallation

NACE-Branchencodes:

43.21 Elektroinstallation
43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 510.722 €

Anlagevermögen 113.586 €
Sachanlagen 86.560 €
Finanzanlagen 27.025 €
Umlaufvermögen 395.620 €
Vorräte 148.200 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 238.015 €
Summe Aktiva 510.722 €

Passiva — 510.722 €

Eigenkapital 80.619 €
Kapitalanteile 55.619 €
Kapitalanteile der Kommanditisten 55.619 €
Kapitalrücklage 25.000 €
Rückstellungen 34.943 €
Verbindlichkeiten 393.646 €
Summe Passiva 510.722 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2018: 573.728 €
  2019: 377.236 €
  2020: 433.076 €
  2021: 510.722 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 510.722 €
  Anlagevermögen: 113.586 €
    Sachanlagen: 86.560 €
    Finanzanlagen: 27.025 €
  Umlaufvermögen: 395.620 €
    Vorräte: 148.200 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 238.015 €

Passiva gesamt: 510.722 €
  Eigenkapital: 80.619 €
    Kapitalanteile: 55.619 €
      Kapitalanteile der Kommanditisten: 55.619 €
    Kapitalrücklage: 25.000 €
  Rückstellungen: 34.943 €
  Verbindlichkeiten: 393.646 €

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Unternehmensinformation der Firma
Dieckmann Sanitär- und Heizungsbau GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Altenaer Straße 72 58675 Hemer, Landkreis Märkischer Kreis, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 13.02.2018 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 14.02.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Dieckmann Sanitär- und Heizungsbau GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 70/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 5208 eingetragenen Dieckmann Sanitär- und Heizungsbau GmbH & Co. KG, Altenaer Str. 72, 58675 Hemer, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9006 eingetragene Dieckmann Sanitär- und Heizungsbau Verwaltungs-GmbH GmbH, Altenaer Str. 72, 58675 Hemer, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Dieckmann, Altenaer Str. 65, 58675 Hemer,


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klepper und Partner, Grünstr. 16, 58095 Hagen

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 17.05.2023 bis zum 10.07.2023 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 100 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.09.2023 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 eingesehen werden.


103 IN 70/23
Amtsgericht Hagen, 20.09.2023
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