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Apadana GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Apadana GmbH
Adresse:   Gleyeweg 33
10318 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEF1103R.HRB193138B
Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 193138

Firmendaten:

Gründung: 29.01.2018 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf, Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten, Krankenhaus- und Altenpflegebedarf

Firmenzweck:

  Der Im- und Export von Waren aller Art in und aus den Ländern Westasiens und des mittleren Ostens. Gehandelt werden insbesondere Drogerie-, Kosmetikartikel, medizinische Produkte, Produkte der pharmazeutischen und Polymerindustrie, chemische Vorprodukte, Lebensmittel, Maschinen- Industriemaschienen und Anlagen und Teile derselben, Elektrogeräte, Elektrotechnik und Computertechnik und entsprechende Teile derselben. Daneben unterstützt und berät das Unternehmen Reiseveranstalter bei der Gestaltung und Umsetzung von Individual- und Kulturreisen. Es organisiert Wissens- und Erfahrungstransfer unter anderem durch Workshops, Bildungsreisen und Angebote für ausländische akademische Arbeitskräfte und Fachkräfte.
Schlagwörter:   chemische Vorprodukte Drogerieartikel Maschinenbau Kosmetikartikel medizinische Produkte pharmazeutische Produkte Warenhandel Im- und Export

NACE-Branchencodes:

46.11 Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren

Firmenadressen aus Deutschland

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Apadana GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Gleyeweg 33 10318 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 29.01.2018 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 30.09.2019 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Im- und Export von Waren aller Art in und aus den Ländern Westasiens und des mittleren Ostens. Gehandelt werden insbesondere Drogerie-, Kosmetikartikel, medizinische Produkte, Produkte der pharmazeutischen und Polymerindustrie, chemische Vorprodukte, Lebensmittel, Maschinen- Industriemaschienen und Anlagen und Teile derselben, Elektrogeräte, Elektrotechnik und Computertechnik und entsprechende Teile derselben. Daneben unterstützt und berät das Unternehmen Reiseveranstalter bei der Gestaltung und Umsetzung von Individual- und Kulturreisen. Es organisiert Wissens- und Erfahrungstransfer unter anderem durch Workshops, Bildungsreisen und Angebote für ausländische akademische Arbeitskräfte und Fachkräfte. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Apadana GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36a IN 8086/23


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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Apadana GmbH, Gleyeweg 33, 10318 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Mohsen Alini
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 193138
- Schuldnerin -

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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2025 ×

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