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Brasserie Betreibergesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Brasserie Betreibergesellschaft mbH
Adresse:   Neuer Markt 2
18439 Stralsund
Landkreis:   Landkreis Vorpommern-Rügen
Bundesland:   Mecklenburg-Vorpommern
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Stralsund
HR-Nummer: HRB 20677

Firmendaten:

Gründung: 19.01.2018 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Restaurants mit herkömmlicher Bedienung

Firmenzweck:

  der Betrieb gastronomischer Einrichtungen sowie die Vermietung von Wohnungen
Schlagwörter:   Vermietungswirtschaft Einrichtungen Immobilien Wohnimmobilien Wohnungen Gastgewerbe Vermietung Gastronomie

NACE-Branchencodes:

56.11 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 353.055 €

Anlagevermögen 94.428 €
Sachanlagen 94.428 €
Umlaufvermögen 256.309 €
Vorräte 50.328 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 196.482 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.499 €
Summe Aktiva 353.055 €

Passiva — 353.055 €

Eigenkapital 12.500 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500 €
Sonstige Gezeichnetes Kapital 37.500 €
Verbindlichkeiten 333.555 €
eingefordertes Kapital 12.500 €
Summe Passiva 353.055 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2018: 151.432 €
  2019: 173.459 €
  2020: 454.054 €
  2021: 876.384 €
  2022: 353.055 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 353.055 €
  Anlagevermögen: 94.428 €
    Sachanlagen: 94.428 €
  Umlaufvermögen: 256.309 €
    Vorräte: 50.328 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 196.482 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 9.499 €

Passiva gesamt: 353.055 €
  Eigenkapital: 12.500 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
      nicht eingeforderte ausstehende Einlagen: -12.500 €
      Sonstige Gezeichnetes Kapital: 37.500 €
  Verbindlichkeiten: 333.555 €
  eingefordertes Kapital: 12.500 €

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Unternehmensinformation der Firma
Brasserie Betreibergesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Neuer Markt 2 18439 Stralsund, Landkreis Landkreis Vorpommern-Rügen, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Die Firma wurde am 19.01.2018 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.03.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Betrieb gastronomischer Einrichtungen sowie die Vermietung von Wohnungen als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Brasserie Betreibergesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

91 IN 254/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Brasserie Betreibergesellschaft mbH, Neuer Markt 2, 18439 Stralsund, vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Alberts
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20677
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, Gz.: 000457/25/MB/JD
|

1. Das am 26.05.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.07.2025 um 10.11 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev
Alter Markt 8, 18439 Stralsund
Telefon: 03831 463203-0
Telefax: 03831 463203-99
Email: stralsund@bbl-law.com
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 29.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.09.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 29.07.2025
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