Bonität | Handelsregister |

CHECK24 Vergleichsportal Hotel GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: CHECK24 Vergleichsportal Hotel GmbH
Adresse:   Albersloher Weg 10
48155 Münster
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 89 24241136
E-Mail: hotel@check24.de
Web: www.check24.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER2713.HRB16885
Amtsgericht: Münster
HR-Nummer: HRB 16885

Firmendaten:

UID-Nummer: DE314106280
Gründung: 15.09.2017 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Webportale

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung und der Betrieb eines Internetportals verbunden mit der Erbringung vonDienstleistungen im Bereich Reisen und Touristik, insbesondere die Vermittlung von Hotel-Angeboten. Darüber hinausumfasst der Gegenstand des Unternehmens den Betrieb einer Media-, Marketing- und Werbeagentur verbunden mit derErbringung von sonstigen Dienstleistungen in diesem Bereich. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstanddes Unternehmens.
Schlagwörter:   Online-Vermittlung Dienstleistungen Marketingagentur Werbeagentur Mediaagentur Internetportal Touristik Hotelvermittlung Reisedienstleistungen

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Unternehmensinformation der Firma
CHECK24 Vergleichsportal Hotel GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Albersloher Weg 10 48155 Münster, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 15.09.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 22.08.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung und der Betrieb eines Internetportals verbunden mit der Erbringung vonDienstleistungen im Bereich Reisen und Touristik, insbesondere die Vermittlung von Hotel-Angeboten. Darüber hinausumfasst der Gegenstand des Unternehmens den Betrieb einer Media-, Marketing- und Werbeagentur verbunden mit derErbringung von sonstigen Dienstleistungen in diesem Bereich. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstanddes Unternehmens. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen CHECK24 Vergleichsportal Hotel GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 36/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 9106 eingetragenen Vornholt Holding GmbH & Co.KG, Burdaper Weg 21, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19052 eingetragene Vornholt Verwaltungs GmbH, Burdaper Weg 21, 46325 Borken, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vornholt, Burdaper Weg 21 a, 46325 Borken,



wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

79 IN 36/23
Amtsgericht Münster, 17.07.2025
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