Bonität | Handelsregister |

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rapitag GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: rapitag GmbH
Adresse:   Brecherspitzstr. 8
81541 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail: info@rapitag.com
Web: www.rapitag.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 235416

Firmendaten:

UID-Nummer: DE313666092
Gründung: 24.08.2017 (Neueintragung)
Kapital:   79.111,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 11-50
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige Softwareentwicklung

Firmenzweck:

  Ankauf, Verkauf, Vertrieb, Vermietung, Import, Export, Herstellung und Wartung von Produkten und Systemen der Sicherheitstechnik mit den Schwerpunkten elektronischer Kassensysteme (EPOS), Self-Checkout-Systeme oder Diebstahlschutz, sowie Projektplanung und -beratung im Einzelhandelssektor, ferner Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen im vorgenannten Bereich.
Schlagwörter:   Diebstahlschutz Softwarelösungen EPOS Self Checkout Systeme elektronische Kassensysteme Sicherheitstechnik

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
rapitag GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Brecherspitzstr. 8 81541 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 24.08.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 08.03.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Ankauf, Verkauf, Vertrieb, Vermietung, Import, Export, Herstellung und Wartung von Produkten und Systemen der Sicherheitstechnik mit den Schwerpunkten elektronischer Kassensysteme (EPOS), Self-Checkout-Systeme oder Diebstahlschutz, sowie Projektplanung und -beratung im Einzelhandelssektor, ferner Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen im vorgenannten Bereich. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen rapitag GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1509 IN 2512/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

rapitag GmbH, Brecherspitzstraße 8, 81541 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bahnemann Tobias Dominik Rainer
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 235416
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 14.07.2025 um 16:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111, Email: mail@pohlmannhofmann.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.07.2025 ×

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