Bonität | Handelsregister |

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elvivion casa GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: elvivion casa GmbH
Adresse:   Wahnfriedstr. 3
95444 Bayreuth
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 921 23059060
E-Mail: info@sse-ag.de
Web: www.senivita-social-estate.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED4301V.HRB6613
Amtsgericht: Bayreuth
HR-Nummer: HRB 6613

Firmendaten:

Gründung: 08.08.2017 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Ambulante soziale Dienste

Firmenzweck:

  ist der Betrieb von ambulanten Pflegediensten, sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Bereich der ambulanten Pflege.
Schlagwörter:   Pflegeberatung Beratungsleistungen Pflege Dienstleistungen ambulante Pflegedienste ambulante Pflege

NACE-Branchencodes:

86.9 Sonstiges Gesundheitswesen
86.91 Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung sowie von medizinischen Laboratorien
86.92 Rettungs- und Krankentransportdienste
86.93 Erbringung von Dienstleistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten, klinischen und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen, ohne ärztliche Therapien
86.94 Krankenpflege, Geburtshilfe und Hebammen
86.95 Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen
86.96 Traditionelle, komplementäre und alternative medizinische Tätigkeiten
86.97 Vermittlungstätigkeiten für medizinische, zahnärztliche und andere Gesundheitstätigkeiten
86.99 Sonstiges Gesundheitswesen a. n. g.

Bilanzsumme

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.347.271 €

Umlaufvermögen 115.694 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.023 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 52.671 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 2.231.577 €
Summe Aktiva 2.347.271 €

Passiva — 2.347.271 €

Verbindlichkeiten 2.341.771 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.831 €
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.084.547 €
Sonstige Verbindlichkeiten 206.359 €
Summe Passiva 2.347.271 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: -503.555 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2020: 2.269.959 €

Jahresabschluss 31.03.2021
Aktiva gesamt: 2.347.271 €
  Umlaufvermögen: 115.694 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 63.023 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 49.705 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 52.671 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 2.231.577 €

Passiva gesamt: 2.347.271 €
  Verbindlichkeiten: 2.341.771 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 49.831 €
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: 2.084.547 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 206.359 €

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Unternehmensinformation der Firma
elvivion casa GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Wahnfriedstr. 3 95444 Bayreuth, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 08.08.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 26.09.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister ist der Betrieb von ambulanten Pflegediensten, sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Bereich der ambulanten Pflege. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen elvivion casa GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 25/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

elvivion casa GmbH, Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Vetterl Manfred
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6613
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33 - 36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige (säumige) Gläubiger für die nachträglich angemeldete Forderung.
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Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 20.06.2025 ×

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