Bonität | Handelsregister |

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MINDO GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: MINDO GmbH
Adresse:   Radelandweg 40
04916 Herzberg (Elster)
Landkreis:   Landkreis Elbe-Elster
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEG1103.HRB13044CB
Amtsgericht: Cottbus
HR-Nummer: HRB 13044

Firmendaten:

Gründung: 09.05.2017 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Großhandel mit Tabakwaren

Firmenzweck:

  Der Handel mit Liquiden für Elektro-Zigaretten, Elektro-Zigaretten, Akkumulatoren, Ladegeräten und Zubehör.
Schlagwörter:   Zubehör Akkumulatoren Ladegeräte Elektrozigaretten Handel Liquids

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.733.768 €

Anlagevermögen 63.255 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 38.401 €
Umlaufvermögen 1.662.099 €
Vorräte 708.331 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 99.472 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 854.295 €
Summe Aktiva 1.733.768 €

Passiva — 1.733.768 €

Eigenkapital 720.256 €
Bilanzgewinn 695.256 €
Gewinnvortrag 588.162 €
Jahresüberschuß 107.094 €
Rückstellungen 255.652 €
Verbindlichkeiten 757.860 €
Summe Passiva 1.733.768 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: -19.653 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: 139.024 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 59.344 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 365.791 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 107.094 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2018: 84.084 €
  2019: 938.997 €
  2020: 840.490 €
  2021: 1.591.763 €
  2022: 1.733.768 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 1.733.768 €
  Anlagevermögen: 63.255 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 38.401 €
  Umlaufvermögen: 1.662.099 €
    Vorräte: 708.331 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 99.472 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 854.295 €

Passiva gesamt: 1.733.768 €
  Eigenkapital: 720.256 €
    Bilanzgewinn: 695.256 €
      Gewinnvortrag: 588.162 €
      Jahresüberschuß: 107.094 €
  Rückstellungen: 255.652 €
  Verbindlichkeiten: 757.860 €

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Unternehmensinformation der Firma
MINDO GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Radelandweg 40 04916 Herzberg (Elster), Landkreis Landkreis Elbe-Elster, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 09.05.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 03.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Handel mit Liquiden für Elektro-Zigaretten, Elektro-Zigaretten, Akkumulatoren, Ladegeräten und Zubehör. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen MINDO GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MINDO GmbH, Radelandweg 40, 04916 Herzberg (Elster), wurde am 27.06.2025, um 11:48 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Dienstag, 9. September 2025, 10:00 Uhr, Saal 21, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130. Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 1. Juli 2025, Az.: 63 IN 136/25 ×

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