Unternehmensdaten: |
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| Firmename: | HEP Kapitalverwaltung AG | |
| Adresse: |
Römerstraße 3 74363 Güglingen |
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| Landkreis: | Landkreis Heilbronn | |
| Bundesland: | Baden-Württemberg | |
| Land: | Deutschland | |
| Lageplan |
Kontaktdaten: |
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| Telefon: | +49 7135 934460 | |
| E-Mail: | info@hep.global | |
| Web: | www.hep.global |
Handelsregisterdaten: |
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| EU-ID: | DEB8534.HRB759988 | |
| Amtsgericht: | Stuttgart | |
| HR-Nummer: | HRB 759988 |
Firmendaten: |
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| UID-Nummer: | DE283508800 | |
| Gründung: | 22.02.2017 (Neueintragung) | |
| Kapital: | 1.125.000,00 EUR | |
| Rechtsform | AG | |
| Mitarbeiter: | 51-200 | |
| Geschäftsführer: | Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände |
Branche: |
Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | |
Firmenzweck: |
die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beiteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände gentuzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Spezial-AIF nach Ma0ßgabe des § 284 KAGB oder an offenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen offenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen im Sinne des vorstehenden Abs. 2) entsprechen. | |
| Schlagwörter: | Erneuerbare Energien ÖPP-Projektgesellschaften geschlossene Spezial-AIF geschlossene Publikums-AIF Infrastrukturinvestitionen AIF (Alternative Investmentfonds) Investmentvermögen kollektive Vermögensverwaltung |
Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
2019: 499.397 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2020: 1.156.048 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2021: 897.999 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2022: -69.980 €
(Jahresfehlbetrag nach HGB)
2023: -593.256 €
(Jahresfehlbetrag nach HGB)
2024: -3.810.861 €
(Jahresfehlbetrag nach HGB)
Bilanzsumme (Jahreswerte):
2019: 4.724.629 €
2020: 6.269.179 €
2021: 6.645.076 €
2022: 5.500.670 €
2023: 6.002.023 €
2024: 5.895.612 €
Jahresabschluss 31.12.2024
Aktiva gesamt: 5.895.612 €
Umlaufvermögen: 860.426 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 860.426 €
Sonstige Vermögensgegenstände: 860.426 €
Forderungen an Kunden: 4.132.521 €
täglich fällig: 788.574 €
Sonstige Forderungen an Kunden: 3.343.947 €
Sonstige Aktiva: 902.665 €
Passiva gesamt: 5.895.612 €
Eigenkapital: 2.026.352 €
Gezeichnetes Kapital: 1.125.000 €
Kapitalrücklage: 3.075.000 €
Bilanzverlust: -2.286.148 €
Gewinnvortrag: 1.524.713 €
Jahresfehlbetrag: -3.810.861 €
Verbindlichkeiten: 3.385.832 €
Sonstige Verbindlichkeiten: 3.385.832 €
andere Rückstellungen: 481.607 €
Sonstige Passiva: 483.428 €
Handelsregister-Bekanntmachungen: |
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| 10.02.2026 | Jahresabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 | |
| 06.02.2025 | Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 | |
| 07.02.2024 | Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 | |
| 23.05.2023 | Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 | |
| 23.05.2022 | Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 | |
| 10.05.2022 | Jahresbericht vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 | |
| 11.08.2021 | Jahresbericht vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 | |
| 19.06.2019 | Jahresbericht vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 | |
| 29.10.2018 | Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 | |
| 29.10.2018 | Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 | |
| 29.10.2018 | Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 | |
| 20.09.2018 | Bekanntmachung einer Kapitalerhöhung nach § 183a AktG | |
| 19.06.2018 | Berichtigungen | |
| 22.02.2017 | Neueintragungen | |
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Unternehmensinformation der Firma
HEP Kapitalverwaltung AG
Die Firmenadresse lautet:
Römerstraße 3 74363 Güglingen,
Landkreis Landkreis Heilbronn, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland
Die Firma wurde am 22.02.2017 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 10.02.2026 veröffentlicht.
Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.
Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beiteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände gentuzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Spezial-AIF nach Ma0ßgabe des § 284 KAGB oder an offenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen offenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen im Sinne des vorstehenden Abs. 2) entsprechen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
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