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Bückwitzer Erdbau & Galabau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Bückwitzer Erdbau & Galabau GmbH
Adresse:   Kampehler Straße 2
16845 Bückwitz
Landkreis:   Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Neuruppin
HR-Nummer: HRB 11512

Firmendaten:

Gründung: 13.06.2016 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Bau von Straßen

Firmenzweck:

  Ausführung von Erdbau- und Pflasterarbeiten, Forstdienst und Landschaftsbau
Schlagwörter:   Forstdienst Landschaftsbau Pflasterarbeiten Erdbau

NACE-Branchencodes:

43.21 Elektroinstallation

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.042.812 €

Anlagevermögen 1.018.290 €
Sachanlagen 1.018.290 €
Umlaufvermögen 1.019.241 €
Vorräte 710.696 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 297.052 €
Summe Aktiva 2.042.812 €

Passiva — 2.042.812 €

Rückstellungen 92.600 €
Verbindlichkeiten 1.938.224 €
Summe Passiva 2.042.812 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2016: 67.871 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 379.083 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 115.205 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -106.892 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -153.335 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -265.417 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2016: 453.583 €
  2017: 935.562 €
  2018: 1.585.033 €
  2019: 1.618.957 €
  2020: 2.226.760 €
  2021: 2.042.812 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 2.042.812 €
  Anlagevermögen: 1.018.290 €
    Sachanlagen: 1.018.290 €
  Umlaufvermögen: 1.019.241 €
    Vorräte: 710.696 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 297.052 €

Passiva gesamt: 2.042.812 €
  Rückstellungen: 92.600 €
  Verbindlichkeiten: 1.938.224 €

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Unternehmensinformation der Firma
Bückwitzer Erdbau & Galabau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Kampehler Straße 2 16845 Bückwitz, Landkreis Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 13.06.2016 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.02.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Ausführung von Erdbau- und Pflasterarbeiten, Forstdienst und Landschaftsbau als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Bückwitzer Erdbau & Galabau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Bückwitzer Erdbau & Galabau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11512 NP), Geschäftszweig: Ausführung von Erdbau- und Pflasterarbeiten, Forstdienst und Landschaftsbau, Kampehler Straße 2, 16845 Bückwitz, eingetragener Sitz: Bückwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Paschen, Ausbau 2, 16545 Wusterhausen/Dosse OT Bückwitz
ist heute, am 9. Oktober 2023, um 9:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin bestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage des Schuldners bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 9. Oktober 2023
15 IN 178/23
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