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BOHAI Automotive Holding GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: BOHAI Automotive Holding GmbH
Adresse:   Aluminiumallee 1
06493 Harzgerode
Landkreis:   Landkreis Harz
Bundesland:   Sachsen-Anhalt
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +4939484500
E-Mail: bohai@trimet.com
Web: www.bohai-trimet.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEW1215.HRB23166
Amtsgericht: Stendal
HR-Nummer: HRB 23166

Firmendaten:

UID-Nummer: DE306685527
Gründung: 18.05.2016 (Neueintragung)
Kapital:   1.000.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Leichtmetallgießereien
Branchentext:   Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und der Vertrieb von NE-Metallprodukten aller Art, insbesondere die Herstellung von Aluminium-Gussteilen und deren Bearbeitung, und der Handel mit solchen Produkten, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen.

Firmenzweck:

  Die Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und der Vertrieb von NE-Metallprodukten aller Art, insbesondere die Herstellung von Aluminium-Gussteilen und deren Bearbeitung, und der Handel mit solchen Produkten, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen.
Schlagwörter:   Vertrieb Handel Verarbeitung Metallverarbeitung Bearbeitung Aluminium Gussteile Herstellung NE-Metallprodukte

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 140.086.000 €

Anlagevermögen 71.462.000 €
Sachanlagen 39.888.000 €
Finanzanlagen 30.552.000 €
Umlaufvermögen 68.360.000 €
Vorräte 45.721.000 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.759.000 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.880.000 €
Summe Aktiva 140.086.000 €

Passiva — 140.086.000 €

Eigenkapital 63.517.000 €
Kapitalrücklage 67.209.000 €
Bilanzverlust -4.692.000 €
Gewinnvortrag 15.139.000 €
Jahresfehlbetrag -19.831.000 €
Rückstellungen 10.662.000 €
Sonstige Rückstellungen 10.566.000 €
Verbindlichkeiten 65.907.000 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.101.000 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.873.000 €
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.963.000 €
Sonstige Verbindlichkeiten 16.853.000 €
Summe Passiva 140.086.000 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: 1.608 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 5.451 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 2.640 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: -163.000 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -421.000 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: -19.831.000 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 140.086.000 €
  Anlagevermögen: 71.462.000 €
    Sachanlagen: 39.888.000 €
    Finanzanlagen: 30.552.000 €
  Umlaufvermögen: 68.360.000 €
    Vorräte: 45.721.000 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 16.759.000 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 5.880.000 €

Passiva gesamt: 140.086.000 €
  Eigenkapital: 63.517.000 €
    Kapitalrücklage: 67.209.000 €
    Bilanzverlust: -4.692.000 €
      Gewinnvortrag: 15.139.000 €
      Jahresfehlbetrag: -19.831.000 €
  Rückstellungen: 10.662.000 €
    Sonstige Rückstellungen: 10.566.000 €
  Verbindlichkeiten: 65.907.000 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 10.101.000 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 13.873.000 €
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: 22.963.000 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 16.853.000 €

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Unternehmensinformation der Firma
BOHAI Automotive Holding GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Aluminiumallee 1 06493 Harzgerode, Landkreis Landkreis Harz, Bundesland Sachsen-Anhalt, Deutschland

Die Firma wurde am 18.05.2016 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 26.09.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Leichtmetallgießereien

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und der Vertrieb von NE-Metallprodukten aller Art, insbesondere die Herstellung von Aluminium-Gussteilen und deren Bearbeitung, und der Handel mit solchen Produkten, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen BOHAI Automotive Holding GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

59 IE 1/25 : Über das Vermögen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode (AG Stendal, HRB 23166), vertr. d.: 1. Chao Chen, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), 2. Yu Zhu, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), 3. Mathias Meinen, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), 4. Xueling Han, 06484 Quedlinburg, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 21:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.09.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 30.09.2025, 09:00 Uhr, Saal X.0.1, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 03.07.2025
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