Bonität | Handelsregister |

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Mauritius Verwaltungsgesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Mauritius Verwaltungsgesellschaft mbH
Adresse:   Burgstallstraße 99
70199 Stuttgart
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 711 62008191
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Stuttgart
HR-Nummer: HRB 756255

Firmendaten:

Gründung: 30.03.2016 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden

Firmenzweck:

  Das Mieten, Vermieten und Verwalten von Gewerbeimmobilien.
Schlagwörter:   Vermieten Mieten Gewerbeimmobilien

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 660.145 €

Umlaufvermögen 660.145 €
Vorräte 54.566 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 511.097 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 94.483 €
Summe Aktiva 660.145 €

Passiva — 660.145 €

Eigenkapital 128.735 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Bilanzgewinn 116.235 €
Gewinnvortrag 28.873 €
Jahresüberschuß 87.362 €
Rückstellungen 104.895 €
Verbindlichkeiten 382.564 €
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 43.951 €
Summe Passiva 660.145 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: 1.049 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 87.362 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2020: 518.928 €
  2021: 660.145 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 660.145 €
  Umlaufvermögen: 660.145 €
    Vorräte: 54.566 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 511.097 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 94.483 €

Passiva gesamt: 660.145 €
  Eigenkapital: 128.735 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Bilanzgewinn: 116.235 €
      Gewinnvortrag: 28.873 €
      Jahresüberschuß: 87.362 €
  Rückstellungen: 104.895 €
  Verbindlichkeiten: 382.564 €
  Passive Rechnungsabgrenzungsposten: 43.951 €

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Unternehmensinformation der Firma
Mauritius Verwaltungsgesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Burgstallstraße 99 70199 Stuttgart, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 30.03.2016 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 23.07.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Das Mieten, Vermieten und Verwalten von Gewerbeimmobilien. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Mauritius Verwaltungsgesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

5 IN 1009/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Mauritius Verwaltungsgesellschaft mbH, Burgstallstraße 99, 70199 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Mate Eres
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 756255
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Winkler & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeppelinallee 33, 60325 Frankfurt, Gz.: 47/25
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 29.07.2025 ×

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