Unternehmensdaten: |
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| Firmename: | Riff freie Medien gGmbH | |
| Adresse: |
Lietzenburger Straße 107 10707 Berlin |
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| Bundesland: | Berlin | |
| Land: | Deutschland | |
| Lageplan |
Kontaktdaten: |
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| Telefon: | +49 30 33847661 | |
| E-Mail: | mail@riff-ggmbh.de | |
| Web: | www.riff-ggmbh.de |
Handelsregisterdaten: |
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| Amtsgericht: | Berlin (Charlottenburg) | |
| HR-Nummer: | HRB 175175 |
Firmendaten: |
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| Gründung: | 14.03.2016 (Neueintragung) | |
| Kapital: | 25.000,00 EUR | |
| Rechtsform | GmbH | |
| Mitarbeiter: | - | |
| Geschäftsführer: | Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände |
Branche: |
Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen | |
Firmenzweck: |
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung: Die Gesellschaft betreibt und unterstützt Forschung u.a. in den Bereichen Journalismus und Rolle des Journalismus im demokratischen Gemeinwesen, zum Beispiel durch ein Forschungsprojekt mit einem akademischen Träger (FU Berlin) über journalistische Nachhaltigkeit und Erlösmodelle. Gegenstand der kommunikations- und publizistikwissenschaftlichen Untersuchung ist es, wie unabhängiger Qualitätsjournalismus, der für den demokratischen Meinungsbildungsprozess unerläßlich ist, dessen traditionelle Finanzierungswege aber durch zahlreiche Faktoren am Kollabieren sind, sich auf neue Weise unabhängig und nachhaltig finanzieren kann. Ein weiteres Projekt erkundet durch Feldforschung, wie Qualitätssicherung durch Lektoren und Journalisten erfolgt. Alle Forschungsergebnisse werden zeitnahe veröffentlicht. 2. Förderung der Bildung: Die Gesellschaft führt Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Medienschaffende im Bereich Journalismus und Medien durch oder fördert diese, zum Beispiel in Form von Weiterbildungen zur Qualitätssicherung im journalistischen Arbeitsprozess, um die Öffentlichkeit mit verläßlichen Informationen (sorgfältig recherchiert und wahrheitsgetreu wiedergegeben) zu versorgen. Die Gesellschaft führt Maßnahmen der Medienbildung durch oder fördert diese, zum Beispiel durch eine Kooperation mit staatlich geführten oder gemeinnützig organisierten Bibliotheken und Schulen zur Vermittlung journalistischer Arbeitsweisen und Themen. Dies soll erfolgen, indem Journalisten zum Beispiel in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin und bei gemeinnützigen Bildungsträgern Vorträge halten und dadurch der Öffentlichkeit, insbesondere jungen Menschen, Grundlagen der Medienarbeit vermitteln. Die Gesellschaft ist für eine freie und demokratische Meinungsbildung auf verläßliche, fundierte und vielfältige Informationsangebote angewiesen. Die Gesellschaft fördert deshalb Recherche, Qualitätssicherung und Vermittlung von qualitativ hochwertiger journalistischer Arbeit freier Journalisten, die zur Volksbildung beiträgt und deren Themen sich auf das in § 52 Abs.2 AO beschriebene Spektrum gemeinnütziger Zwecke und verwandter Bereiche beziehen. Dies geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren, Die Gesellschaft entwickelt oder fördert technische oder auch künstlerische Hilfsmittel, mit denen Journalismus, Wissenschaft und Gesellschaft im Dienst gemeinnütziger Zwecke nachhaltig verbunden werden können, zum Beispiel OpenSource-Tools, die Experten und die Bevölkerung in den journalistischen Arbeitsprozess einbinden oder interaktive, künstlerische Medienapplikationen, und stellt diese kostenfrei öffentlich zur Verfügung. Dadurch werden die Ressourcen effizienter genutzt. Zudem dienen diese Maßnahmen auch der Medienbildung, weil Experten und Bevölkerung den medialen Arbeitsprozess miterleben. 3. Förderung des demokratischen Staatswesens: Die Gesellschaft entwickelt und fördert Maßnahmen, die der Zersetzung des Vertrauens in das demokratische Staatswesen und öffentliche Institutionen und der Zersetzung der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit durch "Fake News", irreführende Informationen in sozialen Medien, mediale Fehler und Falschdarstellungen entgegenwirken. Sie tut dies, indem sie sprachliche, inhaltliche und rechtliche Qualitätssicherung durch Lektoren, Faktenprüfer und Medienrechtler bei journalistischen Projekten, die sich auf Themen aus § 52 Abs.2 AO beziehen, unterstützt. Dies geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise für solche journalistischen Projekte. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. 4. Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens: Die Gesellschaft fördert die Entwicklung einer internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens unter Journalisten und in der Öffentlichkeit, zum Beispiel indem sie durch Programme oder Stipendien die internationale Zusammenarbeit freier Journalisten und das mehrsprachige Publizieren fördert und zum Entstehen einer europäischen Öffentlichkeit beiträgt. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. (2) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | |
| Schlagwörter: | Demokratie Faktenprüfung Medienbildung Qualitätsjournalismus Forschung Journalismus | |
NACE-Branchencodes: |
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| 58.1 | Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software | |
| 58.11 | Verlegen von Büchern | |
| 58.12 | Verlegen von Zeitungen | |
| 58.13 | Verlegen von Zeitschriften | |
| 58.19 | Sonstiges Verlagswesen, ohne Software | |
| 77.21 | Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten | |
| 77.22 | Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | |
Handelsregister-Bekanntmachungen: |
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| 04.04.2023 | Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 | |
| 23.05.2022 | Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 | |
| 07.04.2021 | Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 | |
| 25.02.2020 | Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 | |
| 28.09.2018 | Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 | |
| 14.07.2017 | Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 | |
| 15.02.2017 | Jahresabschluss hinterlegt vom 17.11.2015 bis zum 31.12.2015 | |
| 14.03.2016 | Neueintragungen | |
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Unternehmensinformation der Firma
Riff freie Medien gGmbH
Die Firmenadresse lautet:
Lietzenburger Straße 107 10707 Berlin,
Bundesland Berlin, Deutschland
Die Firma wurde am 14.03.2016 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 04.04.2023 veröffentlicht.
Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.
Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung: Die Gesellschaft betreibt und unterstützt Forschung u.a. in den Bereichen Journalismus und Rolle des Journalismus im demokratischen Gemeinwesen, zum Beispiel durch ein Forschungsprojekt mit einem akademischen Träger (FU Berlin) über journalistische Nachhaltigkeit und Erlösmodelle. Gegenstand der kommunikations- und publizistikwissenschaftlichen Untersuchung ist es, wie unabhängiger Qualitätsjournalismus, der für den demokratischen Meinungsbildungsprozess unerläßlich ist, dessen traditionelle Finanzierungswege aber durch zahlreiche Faktoren am Kollabieren sind, sich auf neue Weise unabhängig und nachhaltig finanzieren kann. Ein weiteres Projekt erkundet durch Feldforschung, wie Qualitätssicherung durch Lektoren und Journalisten erfolgt. Alle Forschungsergebnisse werden zeitnahe veröffentlicht. 2. Förderung der Bildung: Die Gesellschaft führt Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Medienschaffende im Bereich Journalismus und Medien durch oder fördert diese, zum Beispiel in Form von Weiterbildungen zur Qualitätssicherung im journalistischen Arbeitsprozess, um die Öffentlichkeit mit verläßlichen Informationen (sorgfältig recherchiert und wahrheitsgetreu wiedergegeben) zu versorgen. Die Gesellschaft führt Maßnahmen der Medienbildung durch oder fördert diese, zum Beispiel durch eine Kooperation mit staatlich geführten oder gemeinnützig organisierten Bibliotheken und Schulen zur Vermittlung journalistischer Arbeitsweisen und Themen. Dies soll erfolgen, indem Journalisten zum Beispiel in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin und bei gemeinnützigen Bildungsträgern Vorträge halten und dadurch der Öffentlichkeit, insbesondere jungen Menschen, Grundlagen der Medienarbeit vermitteln. Die Gesellschaft ist für eine freie und demokratische Meinungsbildung auf verläßliche, fundierte und vielfältige Informationsangebote angewiesen. Die Gesellschaft fördert deshalb Recherche, Qualitätssicherung und Vermittlung von qualitativ hochwertiger journalistischer Arbeit freier Journalisten, die zur Volksbildung beiträgt und deren Themen sich auf das in § 52 Abs.2 AO beschriebene Spektrum gemeinnütziger Zwecke und verwandter Bereiche beziehen. Dies geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren, Die Gesellschaft entwickelt oder fördert technische oder auch künstlerische Hilfsmittel, mit denen Journalismus, Wissenschaft und Gesellschaft im Dienst gemeinnütziger Zwecke nachhaltig verbunden werden können, zum Beispiel OpenSource-Tools, die Experten und die Bevölkerung in den journalistischen Arbeitsprozess einbinden oder interaktive, künstlerische Medienapplikationen, und stellt diese kostenfrei öffentlich zur Verfügung. Dadurch werden die Ressourcen effizienter genutzt. Zudem dienen diese Maßnahmen auch der Medienbildung, weil Experten und Bevölkerung den medialen Arbeitsprozess miterleben. 3. Förderung des demokratischen Staatswesens: Die Gesellschaft entwickelt und fördert Maßnahmen, die der Zersetzung des Vertrauens in das demokratische Staatswesen und öffentliche Institutionen und der Zersetzung der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit durch "Fake News", irreführende Informationen in sozialen Medien, mediale Fehler und Falschdarstellungen entgegenwirken. Sie tut dies, indem sie sprachliche, inhaltliche und rechtliche Qualitätssicherung durch Lektoren, Faktenprüfer und Medienrechtler bei journalistischen Projekten, die sich auf Themen aus § 52 Abs.2 AO beziehen, unterstützt. Dies geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise für solche journalistischen Projekte. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. 4. Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens: Die Gesellschaft fördert die Entwicklung einer internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens unter Journalisten und in der Öffentlichkeit, zum Beispiel indem sie durch Programme oder Stipendien die internationale Zusammenarbeit freier Journalisten und das mehrsprachige Publizieren fördert und zum Entstehen einer europäischen Öffentlichkeit beiträgt. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. (2) Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
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