Unternehmensdaten: |
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| Firmename: | Kistner bid & trade e.K. | |
| Adresse: |
Römerstraße 7 80801 München |
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| Bundesland: | Bayern | |
| Land: | Deutschland | |
| Lageplan |
Kontaktdaten: |
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| Telefon: | +49 89 99579923 | |
| E-Mail: | service@bid-trade.com | |
| Web: | www.bid-trade.com |
Handelsregisterdaten: |
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| Amtsgericht: | München | |
| HR-Nummer: | HRA 104549 |
Firmendaten: |
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| UID-Nummer: | DE273487192 | |
| Gründung: | 12.11.2015 (Neueintragung) | |
| Rechtsform | e.K. | |
| Mitarbeiter: | - | |
| Geschäftsführer: | Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände |
Branche: |
Versteigerungsgewerbe | |
Firmenzweck: |
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen im Sinne der § 230 bis 260 KAGB b) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285f. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland; ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände nach lit. i) und zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben können; iii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis viii) investieren dürfen; iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis viii) investieren dürfen, und mit Ausnahme von Spezial-AlF im Sinne von § 337 und 338 KAGB; v. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a) KAGB erfüllen vi. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche nicht unter vorstehendem Absatz v) fallen, sofern diese die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) KAGB erfüllen und soweit ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; vii. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; viii. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB ix. Derivate zu Absicherungszwecken. Die Investition in Vermögensgegenstände nach lit. v) bis viii) darf jedoch nur zum Zwecke der Liquiditätsbeimischung erfolgen. Für geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 f. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich in die in lit. c) und d) genannten Vermögensgegenstände investieren. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögens- gegenstände investieren: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a), c), h) und i) KAGB genannten, und - Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, und - Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; d) Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a), c), h) und i) KAGB genannten, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; c) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | |
| Schlagwörter: | EU-AIF ausländische AIF Immobilien-Sondervermögen geschlossene Publikums-AIF geschlossene Spezial-AIF Kapitalverwaltungsgesellschaft kollektive Vermögensverwaltung Investmentvermögen | |
NACE-Branchencodes: |
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| 74.11 | Industrie-, Produkt- und Modedesign | |
Handelsregister-Bekanntmachungen: |
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| 12.11.2015 | Neueintragungen | |
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Unternehmensinformation der Firma
Kistner bid & trade e.K.
Die Firmenadresse lautet:
Römerstraße 7 80801 München,
Bundesland Bayern, Deutschland
Die Firma wurde am 12.11.2015 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.
Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen im Sinne der § 230 bis 260 KAGB b) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß § 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285f. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: i. Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland; ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände nach lit. i) und zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben können; iii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis viii) investieren dürfen; iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände nach lit. i) bis viii) investieren dürfen, und mit Ausnahme von Spezial-AlF im Sinne von § 337 und 338 KAGB; v. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a) KAGB erfüllen vi. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche nicht unter vorstehendem Absatz v) fallen, sofern diese die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) KAGB erfüllen und soweit ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; vii. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; viii. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB ix. Derivate zu Absicherungszwecken. Die Investition in Vermögensgegenstände nach lit. v) bis viii) darf jedoch nur zum Zwecke der Liquiditätsbeimischung erfolgen. Für geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 f. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich in die in lit. c) und d) genannten Vermögensgegenstände investieren. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögens- gegenstände investieren: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a), c), h) und i) KAGB genannten, und - Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, und - Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; d) Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a), c), h) und i) KAGB genannten, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB, und Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; c) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; d) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
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