Bonität | Handelsregister |

W & S Vermögensverwaltung GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: W & S Vermögensverwaltung GmbH
Adresse:   Friedenstr. 27
85221 Dachau
Landkreis:   Landkreis Dachau
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail: wus-verwaltung@gmx.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2601V.HRB220305
Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 220305

Firmendaten:

UID-Nummer: DE192108271
Gründung: 20.08.2015 (Neueintragung)
Kapital:   50.100,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

Firmenzweck:

  Verwaltung eigenen Vermögens.
Schlagwörter:   Investition Kapitalanlage Vermögensverwaltung

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

07.07.2025   Liquidation
03.07.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
03.07.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
17.07.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
17.07.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
13.07.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
13.07.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
10.06.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
10.06.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
24.09.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
24.09.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
24.08.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.08.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
04.06.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.06.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
07.06.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.06.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.05.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
29.05.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
03.06.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.08.2015   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
W & S Vermögensverwaltung GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Friedenstr. 27 85221 Dachau, Landkreis Landkreis Dachau, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 20.08.2015 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 03.07.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Verwaltung eigenen Vermögens. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen W & S Vermögensverwaltung GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1506 IN 1949/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Antidote GmbH, Augustenstraße 5/RGB, 80333 München, vertreten durch die Geschäftsführer Kobarg Sebastian, geb. Kobarg und Weinig Alexander Charles Maxwell, geb. Weinig
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 210959
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.08.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.06.2025 ×

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