Bonität | Handelsregister |

Es liegen Informationen über Insolvenz bzw. Konkurs vor. Informationen dazu erhalten Sie mit dem Insolvenz-Check.

Emperra GmbH E-Health Technologies

Unternehmensdaten:

Firmename: Emperra GmbH E-Health Technologies
Adresse:   Zeppelinstraße 48 A
14471 Potsdam
Bundesland:   Brandenburg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 331 97934800
E-Mail: info@emperra.com
Web: www.emperra.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Potsdam
HR-Nummer: HRB 27562

Firmendaten:

UID-Nummer: DE260858875
Gründung: 06.06.2008 (Neueintragung)
Kapital:   2.563.582,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
Branchentext:   Entwicklung, Herstellung und Vertrieb telemedizinischer Produkte sowie die Erbringung telemedizinischer Dienstleistungen. Die Wahrnehmung und Durchführung von Managementaufgaben für Integrierte Versorgung u. a. durch Patientensteuerung/-koordination, Leistungscontrolling, Vertragscontrolling und...

Firmenzweck:

  Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb telemedizinischer Produkte sowie die Erbringung telemedizinischer Dienstleistungen. Die Wahrnehmung und Durchführung von Managementaufgaben für Integrierte Versorgung u.a. durch Patientensteuerung/-koordination, Leistungscontrolling, Vertragscontrolling und Finanzmanagement.Darüber hinaus zählt die Entwicklung, Leistung und Durchführung von Projekten und Studien, die Erarbeitung von Konzepten und die Vertragsverhandlungen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen insbesondere mit Kostenträgern (Krankenkassen), sowie die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Unternehmensgegenstand.
Schlagwörter:   Vertrieb Herstellung Produktentwicklung Dienstleistungen Telemedizin

NACE-Branchencodes:

26.5 Herstellung von Mess- und Kontrollinstrumenten sowie von Uhren
26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen
26.52 Herstellung von Uhren
47.78 Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren
86.9 Sonstiges Gesundheitswesen
86.91 Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung sowie von medizinischen Laboratorien
86.92 Rettungs- und Krankentransportdienste
86.93 Erbringung von Dienstleistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten, klinischen und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen, ohne ärztliche Therapien
86.94 Krankenpflege, Geburtshilfe und Hebammen
86.95 Erbringung von physiotherapeutischen Dienstleistungen
86.96 Traditionelle, komplementäre und alternative medizinische Tätigkeiten
86.97 Vermittlungstätigkeiten für medizinische, zahnärztliche und andere Gesundheitstätigkeiten
86.99 Sonstiges Gesundheitswesen a. n. g.

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 3.398.794 €

Anlagevermögen 2.945.310 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 2.923.994 €
Umlaufvermögen 452.357 €
Vorräte 118.001 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 120.309 €
Forderungen und Sonstige Vermögengegenstände 214.047 €
Summe Aktiva 3.398.794 €

Passiva — 3.398.794 €

Eigenkapital 1.175.004 €
Gezeichnetes Kapital 1.959.917 €
Kapitalrücklage 20.588.497 €
Bilanzverlust -21.450.910 €
Verlustvortrag -19.544.574 €
Jahresfehlbetrag -1.906.337 €
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 77.500 €
Rückstellungen 266.125 €
Verbindlichkeiten 1.957.666 €
Summe Passiva 3.398.794 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2016: -2.509.285 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2017: -2.646.921 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2018: -3.119.517 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: -2.290.107 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -1.388.503 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -1.906.337 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 3.398.794 €
  Anlagevermögen: 2.945.310 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 2.923.994 €
  Umlaufvermögen: 452.357 €
    Vorräte: 118.001 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 120.309 €
    Forderungen und Sonstige Vermögengegenstände: 214.047 €

Passiva gesamt: 3.398.794 €
  Eigenkapital: 1.175.004 €
    Gezeichnetes Kapital: 1.959.917 €
    Kapitalrücklage: 20.588.497 €
    Bilanzverlust: -21.450.910 €
      Verlustvortrag: -19.544.574 €
      Jahresfehlbetrag: -1.906.337 €
    Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen: 77.500 €
  Rückstellungen: 266.125 €
  Verbindlichkeiten: 1.957.666 €

×

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

comments powered by Disqus


Die hier angezeigten Informationen haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr. Alle dargestellten Informationen und Kommunikationsdaten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Sie wurden bereits an anderer Stelle veröffentlicht und unterliegen daher nicht der DSGVO. Änderungen oder Ergänzungen werden selbstverständlich kostenlos durchgeführt.

¹ Bei den *-Bewertungen erfolgt keine Echtheitsprüfung. Kommentare, Erfahrungen und Bewertungen auf unseren Seiten geben die Meinung des jeweiligen Verfassers, nicht die der Betreiber wieder und haben keine Aussagekraft bezüglich der Bonität der Firma. Zu den Bewertungen speichern wir die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie den verwendeten Browser. Die Bewertungs- und Kommentarfunktion kann auf Wunsch deaktiviert werden. Verantwortlich für die Kommentare und Bewertungen sind die jeweiligen Nutzer. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Ist das Ihr Unternehmen?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit, diesem Firmeneintrag weitere wichtige Informationen hinzuzufügen oder diesen zu korrigieren.

100% DSGVO konform

Wenn Sie mehr über Firmen wissen wollen.

Die Bonitätsauskünfte und Firmen-Informationen bieten Ihnen eine aktuelle und umfassende Übersicht über die wirtschaftlich relevanten Faktoren, die Sie beim Umgang mit Ihren Kunden und Lieferanten berücksichtigen sollten.

Tiefgreifende Firmeninformationen immer in Ihrem Zugang

  • Manuell recherchierte und geprüfte Daten
  • Ansprechpartner aus der Geschäftsführung
  • Daten nach Kriterien filtern
  • Excel-Export und Merklisten
  • DSGVO-konform

Unternehmensinformation der Firma
Emperra GmbH E-Health Technologies

Die Firmenadresse lautet:
Zeppelinstraße 48 A 14471 Potsdam, Bundesland Brandenburg, Deutschland

Die Firma wurde am 06.06.2008 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 17.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb telemedizinischer Produkte sowie die Erbringung telemedizinischer Dienstleistungen. Die Wahrnehmung und Durchführung von Managementaufgaben für Integrierte Versorgung u.a. durch Patientensteuerung/-koordination, Leistungscontrolling, Vertragscontrolling und Finanzmanagement.Darüber hinaus zählt die Entwicklung, Leistung und Durchführung von Projekten und Studien, die Erarbeitung von Konzepten und die Vertragsverhandlungen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen insbesondere mit Kostenträgern (Krankenkassen), sowie die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Unternehmensgegenstand. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Emperra GmbH E-Health Technologies erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

670 IN 141/25

n dem Verfahren über den Antrag d.

Emperra GmbH E-Health Technologies, Zeppelinstraße 48a, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Janko Schildt
Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 27562 P
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|

hat das Amtsgericht Potsdam am 22.07.2025 beschlossen:
|
Gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO wird heute zu 13 Uhr
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz der Schuldnerin befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch untersagt, an sie abgetretene Forderungen der Schuldnerin gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und diese ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht die Schuldnerin oder ihre organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bevollmächtigt, zum Zwecke der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und der zukünftigen Insolvenzmasse ein Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Es ist ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter/ Sachverständige ist nicht berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu erteilen oder zu genehmigen.
|

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Potsdam, 22.07.2025 ×

Sie wollen die Firma Emperra GmbH E-Health Technologies mit Sternen bewerten?

Perfekt, dann benötigen wir nur noch Ihren Namen und Email-Adresse sowie eine kurze Begründung:


×

Wir verwenden Cookies für Analyse und Funktionalität. Bitte treffen Sie Ihre Wahl:

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert, z. B. Funktionen wie die Anmeldung oder das Hinzufügen von Artikeln zum Warenkorb etc.

Marketing/Werbung

Diese Cookies werden von uns und unseren Partnern verwendet um Marketingbotschaften zu optimieren und dir gezielte Werbung anzuzeigen.

Analysen/Statistik

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Sie mit der Website interagieren. Wir verwenden diese Daten, um verbesserungswürdige Bereiche zu identifizieren.

Domainübergreifende Zustimmung
Ihre Einwilligung trifft auf die folgenden Domains zu: unternehmen24.info, handelsregister.online, companyreports.biz, grundbuchauszug24.at startupservice.net