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IGL-Labor GmbH Institut für ganzheitliche Labordiagnostik

Unternehmensdaten:

Firmename: IGL-Labor GmbH Institut für ganzheitliche Labordiagnostik
Adresse:   Norderweg 20
25872 Wittbek
Landkreis:   Kreis Nordfriesland
Bundesland:   Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 4845 79086-33
E-Mail: info@igl-labor.de
Web: www.igl-labor.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEX1112R.HRB10759FL
Amtsgericht: Flensburg
HR-Nummer: HRB 10759 FL

Firmendaten:

Gründung: 23.04.2009 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen

Firmenzweck:

  Labordienstleistungen für Blutanalyse und Diagnostik.
Schlagwörter:   klinische Diagnostik Laboruntersuchungen medizinische Analysen Labordienstleistungen Diagnostik Blutanalyse

NACE-Branchencodes:

86.10 Krankenhäuser

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.824.666 €

Anlagevermögen 1.954.149 €
Sachanlagen 1.519.155 €
Finanzanlagen 385.656 €
Umlaufvermögen 858.768 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 426.535 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 432.233 €
Summe Aktiva 2.824.666 €

Passiva — 2.824.666 €

Eigenkapital 2.567.760 €
Bilanzgewinn 2.517.760 €
Gewinnvortrag 2.137.201 €
Jahresüberschuß 380.559 €
Verbindlichkeiten 241.016 €
Summe Passiva 2.824.666 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2016: 66.614 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 444.469 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 605.036 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 691.142 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 445.249 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 289.969 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: -114.209 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2023: 380.559 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2016: 215.745 €
  2017: 696.668 €
  2018: 2.028.093 €
  2019: 2.344.964 €
  2020: 2.509.915 €
  2021: 2.701.446 €
  2022: 2.577.406 €
  2023: 2.824.666 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 2.824.666 €
  Anlagevermögen: 1.954.149 €
    Sachanlagen: 1.519.155 €
    Finanzanlagen: 385.656 €
  Umlaufvermögen: 858.768 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 426.535 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 432.233 €

Passiva gesamt: 2.824.666 €
  Eigenkapital: 2.567.760 €
    Bilanzgewinn: 2.517.760 €
      Gewinnvortrag: 2.137.201 €
      Jahresüberschuß: 380.559 €
  Verbindlichkeiten: 241.016 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

23.02.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
27.06.2025   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
03.04.2025   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
17.07.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
07.07.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
29.09.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.07.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
01.07.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
17.01.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
10.11.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
10.11.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
10.11.2017   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
24.10.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.10.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.10.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.05.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.05.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.05.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
07.09.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.09.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.09.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
23.04.2009   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
IGL-Labor GmbH Institut für ganzheitliche Labordiagnostik

Die Firmenadresse lautet:
Norderweg 20 25872 Wittbek, Landkreis Kreis Nordfriesland, Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland

Die Firma wurde am 23.04.2009 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 03.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Labordienstleistungen für Blutanalyse und Diagnostik. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen IGL-Labor GmbH Institut für ganzheitliche Labordiagnostik erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

56 IN 210/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

IGL - Labor GmbH Institut für ganzheitliche Labordiagnostik, Norderweg 20, 25872 Wittbek, vertreten durch den Geschäftsführer Johann Stockbauer
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 10759 FL
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 26.06.2025 um 15:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani, Wall 55, 24103 Kiel, Telefon: 0431 600530, Telefax: 0431 6005360.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 26.06.2025 ×

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