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LLS Internet GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: LLS Internet GmbH
Adresse:   Zinnowitzer Straße 1
10115 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEF1103R.HRB160391B
Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 160391

Firmendaten:

Gründung: 01.08.2014 (Neueintragung)
Kapital:   76.865,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 11-50
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie

Firmenzweck:

  Die Entwicklung und der kommerzielle Vertrieb internetbasierter Software Services für Unternehmen (Software-as-a-Service) und alle mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.
Schlagwörter:   Unternehmenssoftware kommerzieller Vertrieb Software as a Service (SaaS) internetbasierte Software Services

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

25.02.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
02.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
20.12.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
20.12.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
23.10.2024   Sonstiges Insolvenzen
23.10.2024   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
14.06.2024   Sonstiges Insolvenzen
11.12.2020   Termine Insolvenzen
21.10.2020   Termine Insolvenzen
06.10.2020   Eröffnungen Insolvenzen
06.08.2020   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
20.01.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.01.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.01.2020   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.02.2019   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.02.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.02.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
02.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.10.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.10.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.10.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.08.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.08.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.08.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
21.07.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 26.07.2014 bis zum 31.12.2014
21.07.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 26.07.2014 bis zum 31.12.2014
21.07.2015   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.07.2014 bis zum 31.12.2014
01.08.2014   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
LLS Internet GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Zinnowitzer Straße 1 10115 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 01.08.2014 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 20.01.2020 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Entwicklung und der kommerzielle Vertrieb internetbasierter Software Services für Unternehmen (Software-as-a-Service) und alle mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen LLS Internet GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36l IN 3570/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LLS Internet GmbH,
Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Nora Heer und Christian Kaller
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 160391
- Schuldnerin -

Die ergänzende Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.06.2025.
Die Berechnungsmasse hat sich nach Beantragung der Vergütung mit Antrag vom 03.06.2024 erhöht, da weitere Einnahmen zur Masse gezogen werden konnten. Bei der Festsetzung der Vergütung war daher nunmehr von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.

Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 % gerechtfertigt. Auf die Begründung zur Gewährung des Zuschlags mit Beschluss vom 18.12.2024 wird Bezug genommen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.07.2025 ×

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