Bonität | Handelsregister |

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B-World Retail GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: B-World Retail GmbH
Adresse:   Kalckreuthstraße 14
10777 Berlin
Bundesland:   Berlin
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 30 54884454
E-Mail: berlin@decours.com
Web: www.bonerstore.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEF1103R.HRB159497B
Amtsgericht: Berlin (Charlottenburg)
HR-Nummer: HRB 159497

Firmendaten:

UID-Nummer: DE295494523
Gründung: 25.06.2014 (Neueintragung)
Kapital:   75.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Einzelhandel mit Bekleidung

Firmenzweck:

  Der Import, Export, der Vertrieb von und der Handel mit Sportnahrung und Nahrungsergänzungsmitteln, Kleider und Accessoires, Kosmetik und verwandte Kategorien. Das Unternehmen kann hierzu Online Shops und Verkaufsläden führen.
Schlagwörter:   Handel Vertrieb Import Export Nahrungsergänzungsmittel Sportnahrung

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

20.02.2026   Löschungsankündigung
08.01.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
24.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
12.03.2025   Sonstiges Insolvenzen
12.03.2025   Sonstiges Insolvenzen
12.03.2025   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
01.04.2021   Eröffnungen Insolvenzen
13.06.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.06.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.06.2019   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
26.04.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.04.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2014
12.04.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
29.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2014
29.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2014
29.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2014
05.12.2018   Jahresabschluss vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2014
07.11.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.11.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.11.2018   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.10.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
17.10.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
17.10.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.07.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.07.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.07.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
25.06.2014   Neueintragungen

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
B-World Retail GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Kalckreuthstraße 14 10777 Berlin, Bundesland Berlin, Deutschland

Die Firma wurde am 25.06.2014 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 13.06.2019 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Einzelhandel mit Bekleidung

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Import, Export, der Vertrieb von und der Handel mit Sportnahrung und Nahrungsergänzungsmitteln, Kleider und Accessoires, Kosmetik und verwandte Kategorien. Das Unternehmen kann hierzu Online Shops und Verkaufsläden führen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen B-World Retail GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

36b IN 4260/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

B-World Retail GmbH, (weiterer Name: vorher firmierend unter: DeCours International GmbH), Kalckreuthstraße 14, 10777 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 159497
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.07.2025 beschlossen:

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.12.2024 unter Berücksichtigung einer Rundungsabweichung.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %. Die Zuschläge werden auf Grund des Mehraufwands bei der Bearbeitung des Verfahrens mangels Schuldnermitwirkung und auf Grund ungeordneter Buchhaltung geltend gemacht.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.12.2024 wird Bezug genommen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.07.2025 ×

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