Bonität | Handelsregister |

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justmove GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: justmove GmbH
Adresse:   Kaßbergstraße 3
09112 Chemnitz
Bundesland:   Sachsen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 371 23374422
E-Mail: info@justmovegmbh.de
Web: justmovegmbh.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Chemnitz
HR-Nummer: HRB 28824

Firmendaten:

Gründung: 16.05.2014 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Event-Caterer

Firmenzweck:

  Organisation und Durchführung von Sportcamps, Beteiligung an bestehenden Sportcamps, Sportlerbetreuung und -vermarktung, Organisation von Events, Trainervermittlung, Sportlervermittlung im Eventbereich, Beratervermittlung und Beratertätigkeiten in nationalen wie internationalen sportlichen Verbandsorganisationen
Schlagwörter:   Sportlervermittlung Eventorganisation Trainervermittlung Sportvermarktung Sportlerbetreuung Sportcamps

Firmenadressen aus Deutschland

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Unternehmensinformation der Firma
justmove GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Kaßbergstraße 3 09112 Chemnitz, Bundesland Sachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 16.05.2014 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 03.03.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Event-Caterer

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Organisation und Durchführung von Sportcamps, Beteiligung an bestehenden Sportcamps, Sportlerbetreuung und -vermarktung, Organisation von Events, Trainervermittlung, Sportlervermittlung im Eventbereich, Beratervermittlung und Beratertätigkeiten in nationalen wie internationalen sportlichen Verbandsorganisationen als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen justmove GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 208 IN 106/23

In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der justmove GmbH, vertr. d.d. GF Kaßbergstraße 3, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 28824
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Robin Szolkowy

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 25.06.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. ×

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